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BananenbootFahrt Dem »Affenritt« erst mal eineRunde zuschauen

Kaum ein Strand auf der Welt, an dem keiner zum Ritt auf der Banane einlädt. Aber nicht alle Anbieter sind Profis für Wasserspaß.

Nach einem Unfall in der Türkei raten Experten Touristen dazu, genau zu schauen, auf wessen Schlauch sie sich setzen.
Bevor Urlauber auf ein Bananenboot steigen, sehen sie besser erst einmal eine Runde zu. »Dabei können sie zum Beispiel darauf achten, ob der Fahrer das Tempo zu stark erhöht oder waghalsige Manöver fährt«, sagt Jan Bramburger von der Firma Berlin-Eventmodule, die unter anderem Bananenboote verkauft und vermietet. Kürzlich war in der Türkei ein Deutscher bei einem Unfall mit einem Bananenboot ums Leben gekommen.
Laut Bramburger sollte die Höchstgeschwindigkeit, mit der die aufblasbaren Bananenboote gezogen werden, nicht über 30 Stundenkilometern liegen. Am Ende der meisten Fahrten steht eine extreme Kurvenfahrt, bei der die Fahrgäste gezielt ins Wasser abgeworfen werden. »Seriöse Anbieter machen das aber nur in Strandnähe und mit gedrosselter Geschwindigkeit«, so Bramburger.
Grundsätzlich sind nach seinen Angaben bei einer Bananenboot-Fahrt Helm und Schwimmweste Pflicht. Seriöse Anbieter erkennen Urlauber darüber hinaus an guten Haltegriffen auf den Bananenbooten. Diese sollten auf jeden Fall mit einem PVC-Schlauch umwickelt sein.

(10.08.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.