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Der Kanadier Emil Kaminski posiert nackt und mit ausgebreiteten Armen in großer Höhe im Bergmassiv des Mount Everest.

Der Kanadier Emil Kaminski posiert nackt und mit ausgebreiteten Armen in großer Höhe im Bergmassiv des Mount Everest.

Foto: Emil Kaminski

Benehmen im Ausland Touristen ecken mit Fotos an

Barbusig im Angkor-Wat-Tempel stehen? Den nackten Hintern ins Bergpanorama halten? Immer mehr Touristen dokumentieren solche Aktionen mit Fotos im Internet. Nicht alle kommen ungeschoren davon.

Nacktfotos scheinen »in« zu sein. Ein Reise-Schnappschuss vom Wolkenkratzer Taipei 101 in Taiwans Hauptstadt, dem einst höchsten Gebäude der Welt: Emil Kaminski lässt sich mit nacktem Po fotografieren. Am Eiffelturm in Paris: Zwei Männer lassen sich dort mit heruntergelassenen Hosen ablichten. Vor dem Panorama des Grand Canyon in Colorado: Eine Frau reckt die Arme in die Luft und ihren entblößten Allerwertesten in die Kamera.

Fotos mit nackten Touristen sind »in«. Bei Twitter, Instagram und auf Facebook haben vorwiegend westliche Touristen Tausende Fotos mit nackten Tatsachen hochgeladen. Was sie für Spaß halten, erzürnt aber viele Einheimische, vor allem in Asien. Dort greift die Polizei nun immer öfter durch. In Malaysia wurden im Juni vier Touristen aus Großbritannien, den Niederlanden und Kanada wegen obszönen Verhaltens zu drei Tagen Gefängnis verurteilt. Sie hatten am Gipfel des Kinabalu blankgezogen und sich dabei fotografiert. Einheimische machten die Gruppe mit ihrem Verhalten für ein Erdbeben verantwortlich, bei dem 18 Menschen umkamen. »Das Volk der Kadazan und der Dusun, die dort leben, sehen den Berg als letzte Ruhestätte der Seelen ihrer Toten«, sagt der lokale Tourismusminister Masidi Manjun der Deutschen Presse-Agentur. »Sich dort aus reinem Spaß nackt auszuziehen ist ein Sakrileg«.

 
Am legendären Tempelbezirk Angkor Wat in Kambodscha sind dieses Jahr bei verschiedenen Gelegenheiten fünf Touristen aus Frankreich und den USA festgenommen worden, sagt der Sprecher des Innenministeriums, Phay Siphan. Sie wurden in den Dschungel-Tempeln dabei erwischt, wie sie sich ohne Kleidung ins rechte Bild rücken wollten. Respektlos findet der Sprecher das. »Man stößt doch überall auf der Welt Menschen vor den Kopf, wenn man sich öffentlich entblößt«, meint er.

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Emil Kaminski versteht das alles nicht. Der Kanadier rühmt sich, einer der ersten gewesen zu sein, die vor ein, zwei Jahren mit solchen Nacktfotos an Touristenattraktionen anfingen. »Wir hatten einfach keinen Bock mehr auf die langweiligen Urlaubsfotos«, sagt er der Deutschen Presse-Agentur. »Wir wollten ein bisschen mehr Spaß haben«. Den Foto- und Videograf, Ende 20, reist viel und schreibt einen Reiseblog.
 
Eine Kanadierin, 22 Jahre alt, die Oben-ohne-Fotos aus Angkor Wat hochlud und dabei nicht erwischt wurde, findet den Spaß auch harmlos. »Es war halt heiß, wir hatten solche Fotos von anderen Orten in sozialen Medien gesehen, da haben wir gedacht, warum nicht?«, sagt sie. »Er war einfach total komisch«.
 
»Kambodschaner würden sich nie in der Öffentlichkeit ausziehen, erst recht nicht in einem Tempel«, sagt aber Kosal Long, Sprecher der für Angkor Wat zuständigen Kulturbehörde Apsara. »Sie sind entsetzt«. Er hofft, dass Touristen, die Kambodscha besuchen, sich informieren und mehr Respekt zeigen. Am Kinabalu in Malaysia müssen Touristen künftig unterschreiben, dass sie die lokalen Traditionen respektieren. Striptease ist in den Bestimmungen ausdrücklich verboten.
 
Der britische Roman- und Reisebuchautor Lawrence Osborne lebt seit Jahren in Bangkok und hat schon viel über die asiatische Kultur geschrieben. »Sittsamkeit und Zurückhaltung, das sind Tugenden, die in Asien noch sehr hochgehalten werden«, sagt er. »Sich an heiligen Stätten oder Touristenattraktionen auszuziehen, ist nicht nur ein Tabu-Bruch. Viel schlimmer ist es, dass die für die Ordnung dort zuständigen Beamten in den Augen der Mitbürger ihr Gesicht verlieren, weil sie es nicht verhindert haben«.
Osborne nennt das Verhalten der Nackt-Posierer arrogant. Kaminski hingegen lässt Nacktsein als Tabu nicht gelten. »Vor 100 Jahren haben die Leute sich aufgeregt über nackte Knöchel, dann nackte Knie, nackte Bäuche und jetzt nackte Busen. Die Leute müssen ihre archaischen sozialen Normen mal auf einen neuen Stand bringen. Wir verstehen unsere Fotos inzwischen auch als ein Zeichen gegen Taliban-ähnliches Verhalten«.
Was würde Kaminskis Mutter zu den Aktivitäten ihres Sohnes sagen? »Ich bin sicher, meine Eltern hätten es am liebsten, wenn ich meine Knöchel bedecken würde, aber Gott sei Dank werde ich nicht mehr von Mama angezogen«.
 
(07.08.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.