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REISE und PREISE

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Marius Becker / dpa

Bentour Frühzeitiges Umbuchen von Türkei-Reisen ohne Gebühr

Die Türkei ist in der Gunst deutscher Urlauber gesunken. Hauptgrund ist wohl die angespannte Sicherheitslage. Um seinen Kunden die Entscheidung für eine Türkei-Reise zu erleichtern, hat sich Bentour etwas einfallen lassen.

Pauschaltouristen mit dem Ziel Türkei können bei Bentour bis 30 Tage vor Reisebeginn kostenlos auf ein anderes Reiseziel umbuchen. Das Angebot gilt für Buchungen bis 31. März 2017, teilt der Veranstalter mit. Ausgenommen sind Reisen, die Flüge zum Tagespreis enthalten. Die Ersatzreise darf außerdem nicht günstiger als der ursprünglich gebuchte Urlaub sein.

Der Türkei-Spezialist Bentour sitzt in der Schweiz, die Hälfte der Kunden kommt aber aus Deutschland. Zuletzt hat der Veranstalter sein Angebot in anderen Reiseländern deutlich ausgebaut. Die Umbuchungsoption gab es schon einmal Anfang des Jahres. Bentour will Kunden damit die Sicherheit geben, im Zweifelsfall ohne Kosten auf ein anderes Ziel ausweichen zu können. Andere Reiseveranstalter machten in der Vergangenheit ähnliche Angebote.

Vergangene Saison reisten deutlich weniger Deutsche in die Türkei als im Vorjahr. Die Gründe dafür waren die Angst vor Terror, aber auch die politische Situation in dem Land. Bei Bentour lag der Umsatz für die Türkei nach Angaben des Veranstalters einstellig im Minus.

(10.11.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.