fbpx
Am Strand liegen und nichts tun - das ist für viele der perfekte Urlaub

Am Strand liegen und nichts tun - das ist für viele der perfekte Urlaub.

Foto: Andreas Heimann Hamburg (dpa/tmn)

Berge oder Meer? Viele Urlauber haben da klare Vorlieben

Berge oder Meer? Das ist für manche jedes Jahr die Frage bei der Urlaubs-planung. Für andere stellt sie sich nie: Sie fahren entweder immer ins Gebirge oder immer an den Strand. Aber wie erklärt sich das?

Zugspitze oder Mittelmeer? Die einen liegen am liebsten am Strand, die anderen lieben Gipfelblicke. Beide Landschaften faszinieren offenbar Millionen von Urlaubern. Denn die wichtigsten Reiseziele rund um den Globus haben fast immer Meerblick oder Berge am Horizont. Aber wie kommt das eigentlich?

 
»Es gibt zwei Grundmotive, warum Menschen Urlaub machen: den Wunsch nach Erholung und den nach Kontrast zum Alltag«, sagt Prof. Ulrich Reinhardt. »Alle anderen Kriterien, Exotik, Erotik, Kultur, Essen sind nachrangig«, erklärt der Leiter der Stiftung für Zukunftsfragen in Hamburg. Und in dieser Hinsicht haben Landschaften wie Berge und Meer einfach viel zu bieten.
 
Historisch gesehen ist der Tourismus in großem Stil vor gut 150 Jahren in der Schweiz gestartet, sagt Reinhardt: »Die Ursprünge waren der Bergtourismus und der Alpinismus«. Damals entwickelte der Brite Thomas Cook das Konzept der Pauschalreise. Und dabei ging es zunächst einmal in die Alpen.
 
Erst lange nach dem Zweiten Weltkrieg kam dann der zweite große Tourismustrend Richtung Mittelmeer. »Das war in den 1960er Jahren«, sagt Prof. Reinhardt, als die Deutschen mit dem Käfer an die Riviera oder mit dem Flieger nach Palma de Mallorca durchstarteten. Seitdem sind diese beiden Vorlieben etablierte Konstanten im Urlaubsverhalten.
 
Berglandschaften mit ihren Gipfelriesen wirken oft als Gegenentwurf zur Alltagsumgebung: »Die Berge sind einfach unglaublich massiv und dadurch faszinierend«, sagt Thomas Vetsch von Schweiz Tourismus. »Das erlebe ich auch so, immer wieder«. Vetsch kommt selbst aus der Schweiz, dem Land, in dem es allein 48 Viertausender gibt und Berge wie das Matterhorn, die Jungfrau oder den Eiger, die weltweit berühmt sind. »Wenn man sich vorstellt, welche Kräfte da gewirkt haben, diese Giganten der Alpen aufzutürmen, fühlt man sich gleich ganz klein, das ist ein Erlebnis, das viele machen«.
 
Diese Begeisterung für die Bergwelt teilt nicht jeder: »Ich mag Berge überhaupt nicht«, sagt die Wissenschaftsjournalistin Eva Tenzer. »Ich fühle mich da eingeengt und mache dort nur selten Urlaub«. Sie zieht es ans Wasser. Und wieso ist Urlaub am Meer so besonders? »Es gibt einen wichtigen Unterschied zu allen anderen Landschaften«, sagt Tenzer. »Man hat dort die Möglichkeit zum passiven Genießen. In den Bergen wandert man oder will sogar auf die Spitze«, erklärt die Autorin des Buches »Einfach schweben - Wie das Meer den Menschen glücklich macht«, die in Oldenburg unweit der Nordseeküste lebt.
 
Woher es kommt, dass die einen lieber ans Meer fahren und die anderen in die Berge? »Das hat sicher etwas mit Prägung zu tun, mit der eigenen Biografie«, sagt Tenzer. Es hängt aber auch stark von der jeweiligen Lebensphase ab, betont Prof. Reinhardt: »An der Küste machen dreimal so viele Familien Urlaub, in den Bergen dreimal so viele Ältere. Allein der Anteil der Urlauber über 65 ist dort doppelt so hoch wie der zwischen 50 und 64 Jahren«, erklärt der Wissenschaftler.
 
Gleichzeitig sei der Anteil kinderloser Paare in den Bergen deutlich höher als an der See. Da könnte sich in den kommenden Jahren allerdings einiges tun: »Die Zielgruppe Familie wird kleiner und damit auch die Zahl der Touristen mit einer Vorliebe fürs Meer«. Für die Tourismusbranche sei deshalb eine der künftigen Herausforderungen, mehr Ältere für den Urlaub am Strand zu begeistern - statt sie an die Berge zu verlieren. Für Thomas Vetsch gibt es dieses Entweder-Oder übrigens nicht: »Ich gehe wahnsinnig gerne in die Berge«, sagt der Schweizer. »Aber ich bin auch sehr gerne am Meer«.
 
 
(19.08.2014, Andreas Heimann, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.