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Bergunfall In einem Funkloch alpines Notsignal verwenden

Nicht überall in den Bergen funktioniert das Handy. Oder der Akku ist leer. Im Notfall kann auch das traditionelle alpine Notsignal aus akustischen und optischen Zeichen helfen.

Bei einem Unfall in den Bergen kann das alpine Notsignal weiterhelfen, wenn Augenzeugen oder Betroffene keine Mobilfunkverbindung haben. Denn trotz guter Netzabdeckung könne es in engen Tälern oder in Hochlagen der Alpen Funklöcher geben, erläutert der Deutsche Skiverband (DSV) in Planegg bei München. Das Notsignal besteht aus akustischen oder optischen Zeichen, die in bestimmten Zeitabständen erfolgen. Ideal sind dem DSV zufolge Rufe, Pfiffe und Lichtzeichen, um sich bemerkbar zu machen.
Hilfsbedürftige oder Helfer am Unfallort sollten sechsmal alle zehn Sekunden das hör- oder sichtbares Zeichen abgeben und dann eine Minute Pause machen. Anschließend machen sie sich wieder sechsmal innerhalb einer Minute bemerkbar, pausieren dann und beginnen so lange wie nötig wieder von vorn. Wer als Retter unterwegs ist, meldet sich dem DSV zufolge eine Minute lang alle 20 Sekunden einmal, macht dann eine Minute Pause und wiederholt das Prozedere, bis er den Unfallort erreicht.

(21.02.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.