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Beschwerden Reisemängel immer an derrichtigen Stelle melden

Baustellen-Lärm statt Urlaubsruhe? Das ist ein Reisemangel. Urlauber können sich darüber beschweren und Schadenersatz fordern. Ihren Unmut müssen sie aber der richtigen Person kundtun.

Melden Urlauber Mängel im Hotel nur an der Rezeption, können sie vom Veranstalter keinen Schadenersatz erwarten. Beschweren müssten sie sich sofort beim Reiseveranstalter oder bei einem Stellvertreter von ihm wie dem Reiseleiter. Das entschied das Amtsgericht in München (Az.: 264 C 25862/11). Sprechen sie zunächst nur den Rezeptionisten an und erst Tage später den Reiseleiter, haben sie für die bereits verstrichenen Tage keinen Anspruch auf Schadenersatz.
In dem Fall klagte ein Paar in einem griechischen Hotel an der Rezeption unter anderem über Schimmel im Bad, eine schmutzige Toilettenbürste und eine defekte Klimaanlage. Erst nach zehn Tagen beschwerte es sich auch beim Reiseleiter. Der bot den Urlaubern an, in ein anderes Hotel umzuziehen. Das Paar lehnte ab, weil sich ein Umzug für die verbleibenden vier Tage nicht lohne.
Das Gericht sprach den Klägern für die ersten zehn Tage keinen Schadenersatz zu, weil der Reiseleiter nicht informiert war. Auch für die letzten vier Tage bekamen sie kein Geld, weil sie das Angebot des Veranstalters ablehnten.

(05.11.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.