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»Was möchten Sie trinken?« - Bei vielen Airlines gibt es auch alkoholische Getränke während des Flugs kostenlos. Aber angetrunkene Gäste können zur Gefahr werden

»Was möchten Sie trinken?« - Bei vielen Airlines gibt es auch alkoholische Getränke während des Flugs kostenlos. Aber angetrunkene Gäste können zur Gefahr werden.

Foto: Deutsche Lufthansa AG

Betrunken an Bord Was im schlimmsten Fall droht

Sie pöbeln, graben die Flugbegleiter und Mitreisende an, und im schlimmsten Fall randalieren sie sogar: Betrunkene Fluggäste können eine Qual für Fluggäste und das Kabinenpersonal sein. Daher schreiten manche Airlines im Notfall auch ein.

Ein Martini gegen die Flugangst, Sekt für den Ibiza-Urlaub oder ein kaltes Bier auf dem Weg nach Sylt - Alkohol ist auf Flügen nichts Besonderes. Aber wann ist genug? Und was passiert, wenn ein Fluggast es mit dem Trinken übertreibt?

»Jeder reagiert anders auf Alkohol«, sagt Carola Scheffler vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). »Manche Gäste werden schon nach einem Bier auffällig«, bestätigt Ali Genc von Turkish Airlines. Deshalb gibt es bei den meisten Airlines keine festgelegte Promille-Grenze für die Passagiere. Allerdings beobachtet das Flugpersonal seine Gäste schon vor Abflug besonders aufmerksam. Betrunkene Gäste können bereits in der Warteschlange abgewiesen werden, sagt Steffi Jarosch von Ryanair.

 
Wird ein angetrunkener Passagier an Bord zur Gefahr für sich selbst oder andere, greift das Kabinenpersonal ein. »Erstmal bemüht sich die Crew, den Passagier zu beruhigen«, sagt Scheffler. Das Flugpersonal hat Taktiken, mit betrunkenen Passagieren umzugehen. Das kann schon eine einfache Maßnahme sein: Bei Turkish Airlines wird dem Fluggast zum Beispiel Kaffee angeboten, sagt Genc.
 
Schlagen diese Methoden fehl, muss der Kapitän einschreiten. Er hat die oberste Entscheidungsgewalt und kann bestimmten, ob die Maschine einen Zwischenstopp einlegt, um den randalierenden Passagier abzusetzen. »Das kann teuer werden«, warnt der Reiserechtler Paul Degott. Ein Zwischenstopp kostet den betrunkenen Fluggast leicht 100 000 Euro. Weil der Fluggast gegen die Luftsicherheitsvorschriften verstößt, erwartet ihn beim Zwischenstopp die Polizei. Im Ausland gelten fremde Gesetze und Strafen - »es kommt schon vor, dass randalierende Passagiere ins Gefängnis müssen«, erklärt Degott.
 
Das ist bei den meisten Airlines allerdings eine Ausnahmesituation. Lufthansa zum Beispiel legt wegen betrunkenen Passagieren so gut wie nie Zwischenstopps ein, bestätigt Sprecherin Anja Lindenstein. Auch Air Berlin tut dies nach eigenen Angaben äußerst selten.
 
Flugverbote auf Lebenszeit gibt es meistens nicht. Turkish Airlines hat keine »schwarze Liste«, also eine permanente Sperrung für betrunkene Gäste. Und Anja Lindenstein von der Lufthansa sagt zumindest: »Eine schwarze Liste ist mir nicht bekannt«. Bei Air Berlin sieht es anders aus: »Air Berlin kann Fluggästen auch für weitere Flüge die Beförderung verweigern«, sagt Janina Mollenhauer. Sie ergänzt: »Dabei handelt es sich jedoch um Einzelfälle«.

(20.07.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.