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REISE und PREISE

Bettwanzen Bei Verdacht Zimmer oder sogar Hotel wechseln

Wenn der erste Urlaubsmorgen mit Jucken am Körper beginnt, ist das äußerst unangenehm. Stellt sich dann auch noch heraus, dass sich Bettwanzen im Hotelzimmer breit gemacht haben, ist das Wechseln des Zimmers, vielleicht sogar des Hotels ratsam.

Stiche von Bettwanzen sind zwar harmlos, können aber furchtbar jucken. Deshalb sollten Reisende bei Verdacht auf Bettwanzen das Zimmer oder sogar das Hotel wechseln, rät das Centrum für Reisemedizin (CRM). Einfach beseitigen lassen sich die Wanzen nämlich nicht: Ihre Bekämpfung sei ausgesprochen schwierig und müsse von einem Fachmann durchgeführt werden. Bettwanzen lauern nicht nur in einfachen Unterkünften, auch in Hotels mit Teppichböden finden sich die Parasiten. Schutz bietet ein Rundum-Moskitonetz, das auch unter dem Bettlaken entlang führt. Die Wanzen sind nur wenige Millimeter lang und oft nur schwer zu erkennen.

(07.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.