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REISE und PREISE

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Martin Schutt / dpa

Beweispflicht Verspätung wegen Blitzschlag - Entschädigung?

Das kann schon mal vorkommen: Ein Gewitter zieht auf, der gebuchte Flug hat Verspätung. Aber wer kommt für den dadurch vielleicht entstandenen Schaden auf? Ein Gerichtsurteil klärt auf.

Wenn ein Blitz ein Flugzeug beschädigt, sitzen Passagiere oft erst einmal fest - bis ein Ersatz gefunden ist. Oft verspäten sich auch alle Folgeflüge mit der Maschine. Bekommt ein Fluggast in einem solchen Fall eine Entschädigung?

Passagieren steht bei Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zu. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Ein Blitzschlag kann so ein Fall sein. Wenn sich allerdings noch am Folgetag die Flüge verspäten, gilt das schon nicht mehr.

Außerdem müssen Fluggesellschaften alle Mittel einsetzen, um eine Verspätung zu vermeiden - und das auch vor Gericht beweisen können. Konkret musste eine Fluggesellschaft in einem Fall vor dem Landgericht Hannover (Az.: 1 S 33/15) die Standorte aller verfügbaren Flugzeuge benennen können. Und sie musste erklären, wie genau sie umgeplant hatte. Weil sie das nicht konnte, musste sie dem Kläger Entschädigung zahlen.

Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

(22.11.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.