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Boeing 747 »Jumbo-Jet« landet in Düsseldorf

iPILOT eröffnet Flugsimulator-Zentrum am Flughafen Düsseldorf.

Mit dem Jumbo abheben: Luftfahrtbegeisterte können in Düsseldorf künftig zu virtuellen Rundflügen in einem Boeing 747-Cockpit abheben. iPILOT, Europas erste Kette professioneller Flugsimulatoren, eröffnet Anfang Dezember 2011 in unmittelbarer Nähe des Flughafens Düsseldorf ein »Flightcenter«. Professionelle Instruktoren begleiten jeden Simulatorflug, geben den Besuchern Anleitung und erklären die Funktionsweise von Cockpit und Flugzeug. Der neue Store in Düsseldorf ist nach Hamburg, München, Berlin und Dresden bereits der fünfte deutsche Standort von iPILOT.

Im iPILOT-Flightcenter Düsseldorf sind erstmals Simulatorflüge in einer Boeing 747-400 buchbar. Der sogenannte »Jumbo-Jet« gilt bei Flugfans als eines der elegantesten und schönsten Passagierflugzeuge der Welt. Charakteristisch für das Aussehen des Jets ist der »Buckel« über dem Hauptflugdeck, in welchem sich neben dem Cockpit bei vielen Fluggesellschaften auch die First- oder Business Class-Bereiche befinden. Die »Queen of the skies« wird überwiegend auf Langstrecken eingesetzt, beispielsweise von Deutschland über den Atlantik oder Richtung Asien.

Wolfram A. Schleuter: »Der Flughafen Düsseldorf ist eines der großen internationalen Drehkreuze in Deutschland. iPILOT bringt die Boeing 747 nun – zumindest virtuell – an den Airport der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt. Der Jumbo-Jet erfreut sich bei Luftfahrtenthusiasten einer besonders großen Beliebtheit. Wir freuen uns sehr, dass Flugbegeisterte nun die Möglichkeit haben, das beeindruckende Erlebnis eines Simulatorflugs im Jumbo-Cockpit vor Ort zu buchen.«

Ein 30-minütiger Schnupperflug ist für 79 Euro, ein 60-minütiger Erlebnisflug für 149 Euro sowie ein 90-minütiges Flug-Erlebnis für 199 Euro buchbar. Weitere Infos gibt es unter  www.flyiPILOT.de.

(2.11.2011, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.