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Olympia live erleben - und nebenbei Rio de Janeiro mit seinen Wahrzeichen erkunden: Vom 5. bis 21. August finden zum ersten Mal in der Geschichte die Olympische Spiele in Südamerika statt

Olympia live erleben - und nebenbei Rio de Janeiro mit seinen Wahrzeichen erkunden: Vom 5. bis 21. August finden zum ersten Mal in der Geschichte die Olympische Spiele in Südamerika statt

Foto: riotur

Brasilien-Reisen Wichtige Fakten zur Olympiade in Rio

Jetzt noch spontan zu den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro anreisen? Das geht! Was Urlauber über Flüge, Impfungen und Visa wissen müssen. Und vor allem: Wo sie abseits des Stadiums die Hotspots finden.

Einmal die Olympischen Spiele live miterleben - und das mit Blick auf den Zuckerhut von Rio de Janeiro. Wer das möchte, muss sich allerdings sputen: Es bleiben nur noch ein paar Wochen Zeit, um die Reise nach Rio zu planen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie komme ich nach Rio?
 
Lufthansa bringt Urlauber von Frankfurt direkt nach Rio. Wer bereit ist, umzusteigen, hat eine große Auswahl: Mit British Airways geht es dann zum Beispiel über London, mit Iberia über Madrid, mit TAP Portugal über Lissabon, mit Air France über Paris oder mit Latam Airlines über São Paolo in die brasilianische Metropole. Wer in Brasilien umsteigt, sollte aber wissen: Das Gepäck wird nicht durchgecheckt. Darauf macht das Auswärtige Amt aufmerksam. »Eine Durchbeförderung erfolgt nicht, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird«, heißt es. Für den Flug nach Rio müssen Urlauber außerdem etwas tiefer in die Tasche greifen: Unter 1000 Euro werden Hin- und Rückflug kaum zu bekommen sein. Aufgepasst: Flugpreise lassen sich ganz einfach auf www.World-of-Flights.de vergleichen!
 
Brauche ich ein Visum?
 
Für eine reine Urlaubsreise ist in der Regel kein Visum notwendig, teilt das Auswärtige Amt mit. Wer aber nicht nur zu den Olympischen Spielen nach Rio reist, sondern länger in Brasilien bleiben möchte - mehr als 90 Tage - muss sich vorab ein Visum besorgen.
 
Wie sieht es mit den Hotelkapazitäten aus?
 
Da wird es langsam eng. Laut der Vereinigung der Hotels in Rio (ABIH-RJ) sind 90 Prozent der Zimmer für den Zeitraum der Olympischen und Paraolympischen Spiele reserviert, teilt das brasilianische Tourismusbüro Embratur mit. Fünf-Sterne-Hotels seien sogar zu 98 Prozent ausgebucht. In Drei-Sterne-Hotels liegt die Rate bei rund 88 Prozent. Die beliebtesten Viertel sind Ipanema und Leblon, noch vor dem Olympischen Viertel Barra da Tijuca.
 
Wo bekomme ich noch Tickets für die Wettkämpfe?
 
Einzelne Tickets für die Wettkämpfe der Olympischen und Paraolympischen Spiele bekommt man auf der offiziellen Ticket-Seite im Netz unter ingressos.rio2016.com/rio2016.html - für die Buchung braucht man eine Visa-Kreditkarte, erklärt Embratur. Daneben gibt es eine Reihe autorisierter Ticketverkäufer (ATR). In Deutschland ist Dertour ein ATR.
 
Wie ist das Wetter in Rio?
 
Zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele ist in Brasilien Winter. Der ist aber nicht mit dem Winter in Deutschland vergleichbar: Die Temperatur klettert auch in der Küstenstadt Rio häufig über 20 Grad.
 
Was muss ich in Sachen Gesundheit beachten?
 
Neben den Standardimpfungen sollten Reisende sich mit der Gelbfieber-Impfung auseinandersetzen. Das Auswärtige Amt empfiehlt sie bei Reisen in Gebiete, in denen Gelbfieber vorkommt. Wer nur Rio besucht, braucht die Impfung nicht. Wichtig ist in jedem Fall ein guter Mückenschutz. Dieser ist unter anderem wegen des Dengue-Fiebers und des Zika-Virus sinnvoll. Embratur empfiehlt Mückensprays sowie lange Hosen und Shirts. Bei Schwangeren kann eine Infektion mit dem Zika-Virus für das Ungeborene gefährlich werden, erklärt das Robert-Koch-Institut. Schwangere Frauen und solche, die schwanger werden wollen, sollten auf Reisen in betroffene Gebiete verzichten. Allerdings ist die Zika-Gefahr im Winter deutlich geringer, da die übertragenden Moskitos weit weniger aktiv sind.
 
Wie sicher ist Rio?
 
Es gibt in Rio de Janeiro mehr Kriminalität als in deutschen Großstädten. Das Auswärtige Amt rät, beim Straßenbummel auf auffällige Kleidung, Uhren und Schmuck zu verzichten. Wertsachen deponiert man besser im Hotelsafe und nimmt nur das Nötigste mit - Kameras oder Smartphones stellen Touristen besser nicht offen zur Schau. Wer überfallen wird, sollte auf keinen Fall Widerstand leisten: Für diesen Notfall ist es ratsam, immer einen geringen Geldbetrag mitzunehmen, den man dann einfach herausgeben kann. Von Favela-Besuchen rät das Auswärtige Amt dringend ab. Die Regierung will für einen bestmöglichen Schutz 85  000 Sicherheitskräfte für Olympia mobilisieren.
 
Wie komme ich in Rio am besten von A nach B?
 
Rio hat eine gut funktionierende Metro, die zum Beispiel in knapp 30 Minuten das Maracanã-Stadion, wo Eröffnungs- und Schlussfeier sowie die Fußballspiele stattfinden, mit Copacabana verbindet. Zum weiter außerhalb liegenden Olympiapark in Barra, wo die meisten Wettkämpfe sind, soll kurz vor dem Start eine neue Metrolinie in Betrieb gehen. Busreisen sind meist sehr zeitraubend, aber zu Olympia starten neue Schnellbuslinien (BRT). Der Taxidienst Uber hat bereits mehr als 10 000 Fahrzeuge im Einsatz und kostet oft über ein Drittel weniger als Taxis. Die sind in Rio gelb und sehr sicher. Und es gibt 450 Kilometer an Radwegen: Wenn ein eingestürztes Teilstück rechtzeitig wieder repariert wird, soll es einen spektakulären Radweg die Küste entlang von Copacabana bis Barra geben. Es existieren bereits über 260 orangene Leihstationen, wo man per App Räder leihen kann.
 
Wo wird die Stimmung am besten sein?

Ein Hotspot wird Copacabana sein, hier ist der Triathlon. Schon bei Testwettbewerben standen Tausende von Menschen im Wasser und feuerten die Schwimmer an. Und hier ist mitten auf dem Strand das große Beachvolleyball-Stadion, die Brasilianer lieben diesen Sport. Das deutsche Generalkonsulat wird am nahe gelegenen Strand von Leblon ein großes Begegnungszentrum anbieten. Unter dem Motto «OliAle» - die Wörter stehen für Olympia und Alemanha - wird es Public Viewing, Konzerte, Sportangebote, deutsches Essen und Bier geben. Dann wird in Barra viel los sein, zudem soll der Hafen von Rio eine Feiermeile werden - der liegt aber 40 Kilometer von Barra entfernt und wird eher Anlaufpunkt für Urlauber ohne Tickets sein. Hier wird es einen Boulevard Olimpico geben, dazu werden jeden Tag über 80 000 Menschen erwartet.

(04.07.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.