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REISE und PREISE

Buchungsportale Hotelpreise in Deutschland 2015 gestiegen

Für Hotelzimmer müssen Übernachtungsgäste in Deutschland immer mehr bezahlen. Inzwischen liegt der Durchschnittspreis bei 111 Euro. Das mag manchem teuer genug sein, doch in Nordamerika müssen Reisende fast doppelt so viel Geld aufbringen.

In Deutschland mussten Gäste im vergangenen Jahr für die Hotelübernachtung mehr zahlen als im Vorjahr. Die durchschnittlich gezahlten Übernachtungspreise von Besuchern aus dem In- und Ausland stiegen um vier Prozent auf durchschnittlich 111 Euro.

2014 waren es 107 Euro. Das geht aus dem Hotel Price Index des Buchungsportals Hotels.com hervor. Ermittelt wurden die Preise, die Reisende tatsächlich für eine Übernachtung zahlten. Weltweit zahlten Hotelgäste allerdings nur ein Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Hotelpreise in Nordamerika haben es besonders in sich: So bezahlten deutsche Gäste in Key West 18 Prozent mehr für die Übernachtung, der durchschnittlich gezahlte Preis lag bei 221 Euro. New York verbucht ein Plus von 3 Prozent auf 201 Euro, Boston ein Plus von 19 Prozent auf 192 Euro. Günstiger wurden zum Beispiel Rio de Janeiro (minus 23 Prozent auf 130 Euro) und Moskau (minus 23 Prozent auf 99 Euro). Mit dem Hotel Price Index erfasst Hotels.com seit 2004 die Entwicklung der Übernachtungskosten weltweit.

(08.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.