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Carnival Cruise Lines Handtuch-Polizei ist auf allen Schiffen unterwegs

Nach einem Test führt Carnival Cruise Lines auf allen 24 Schiffen eine »Handtuch-Polizei« ein. Sie sind nicht die ersten, die damit gegen Liegen besetzende Touristen vorrücken.

Mit der »Handtuch-Polizei« will Carnival dem Problem belegter Sonnenliegen an Bord begegnen. Das Pilotprojekt auf der »Carnival Breeze« sei sehr erfolgreich gewesen, teilte die amerikanische Reederei mit.
Die aus Besatzungsmitgliedern bestehende »Handtuch-Polizei« wird auf den Decks patrouillieren. Wenn sie eine mit Handtuch oder anderen Gegenständen reservierte Sonnenliege sieht, klebt sie einen Aufkleber darauf. 40 Minuten später kontrolliert sie, ob die Liege nach wie vor reserviert ist. Ist das der Fall, entfernt sie das Handtuch und hinterlässt eine Mitteilung für den Passagier. Über die neuen Regelungen sollen die Passagiere an Bord durch den Kreuzfahrtdirektor, Aushänge auf den Sonnendecks und über die Bordzeitung informiert werden.
Andere Reedereien haben ähnliche Regelungen. Bei Aida-Cruises und Tui Cruises zum Beispiel werden die Handtücher nach 30 Minuten entfernt.

Carnival - Mitteilung

(05.09.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.