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Carpooling Mitfahrgelegenheit.de - Anbieterkooperiert mit Uber

Eine längere Fahrt mit der Mitfahrgelegenheit buchen - und via Uber zum vereinbarten Treffpunkt gelangen: Was in den USA schon Praxis ist, soll künftig auch in fünf deutschen Städten möglich sein.

Der Betreiber des Portals Mitfahrgelegenheit.de baut seine Kooperation mit Uber aus und arbeitet mit dem Taxi-Rivalen künftig auch in Deutschland zusammen. Der Münchner Mitfahr-Spezialist Carpooling kooperiert bereits in den USA mit Uber.
Über das Portal können Reisende Mitfahrgelegenheiten für mittlere und lange Strecken buchen. Carpooling funktioniert anders als Uber: Es ist ein Mitfahrangebot, bei dem der Fahrer die Kosten erstattet bekommt, aber keinen Gewinn machen soll. Carpooling hat nach eigenen Angaben über sechs Millionen registrierte Nutzer in Europa.
In den USA können Carpooling-Kunden für die Fahrt zum Treffpunkt der Mitfahrgelegenheit eine Fahrt mit Uber buchen. Das soll nun auch in den fünf Städten in Deutschland möglich sein, in denen Uber bisher aktiv ist, teilte Carpooling in München mit. Das sind Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München und Hamburg.
Carpooling-Geschäftsführer Markus Barnikel erwartet für den Mitfahrmarkt in den kommenden Jahren ein üppiges Wachstum. »Der Markt für günstiges Mitfahren macht in Europa heute 1,5 Milliarden Euro aus. Wir glauben, dass sich das Volumen in den nächsten drei Jahren mehr als verdoppeln wird«, sagte er der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«.
Um das Wachstum der Firma zu finanzieren, setzt Carpooling, zu dessen Investoren auch der Autokonzern Daimler gehört, zunächst auf weitere Geldgeber. »Noch in diesem Quartal werden wir einen neuen Minderheitsgesellschafter aufnehmen. Einen Börsengang streben wir frühestens für 2016 an«, sagte Barnikel dem Blatt.

(19.01.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.