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Cathay Pacific Neue Premium Economy Class für die Langstrecke

Cathay Pacific Airways verkündete heute Details zu ihrer neuen Premium Economy Class.

Das Produkt, das ab März 2012 stufenweise auf Langstreckenflügen umgesetzt wird, ist demnächst für Flüge ab April 2012 buchbar.

»Der Komfort unserer Kunden steht an erster Stelle«, sagte John Slosar, Cathay Pacific Chief Executive. »Unsere neue Premium Economy bedeutet ein echtes Upgrade zur Economy Class – mit komfortablen Vorteilen für unsere Passagiere: Der Sitz lässt sich großzügig zurücklehnen und bietet reichlich Beinfreiheit, außerdem stehen unseren Gästen in der neuen Klasse zahlreiche Extras zur Verfügung.«

Die neue Premium Economy Class findet Platz in einer ruhigeren, geräumigeren Kabine als in der existierenden Economy Class und wird zwischen 26 und 34 Sitzen umfassen. Der Sitzabstand wird um 15,2 Zentimeter auf insgesamt 96,5 Zentimeter erweitert. Der Sitz an sich wird breiter sein und lässt sich noch weiter zurücklehnen. Außerdem verfügt er über einen großen Klapptisch für Mahlzeiten, einen Cocktail-Tisch, eine Fußstütze, einen eigenen 10,6-Zoll-Bildschirm, eine Steckdose, ein Multi-Port-Anschluss für Geräte und zusätzlichen Stauraum.


Am Boden profitieren Premium Economy Gäste von Priority Check-In sowie Priority Boarding vor den Economy Class Passagieren. Außerdem wird das Freigepäck von 20 auf 25 Kilogramm erhöht (Gewichtssystem z. B. auf den Strecken Europa – Hong Kong oder Hong Kong – Australien) beziehungsweise zwei Gepäckstücke mit jeweils 25 statt 23 Kilogramm (Stückesystem z. B. Hong Kong – USA).

Premium Economy Passagiere werden außerdem mit Champagner und Saft begrüßt und mit einer größeren Auswahl an Mahlzeiten verwöhnt. Jeder Passagier erhält eine Wasserflasche und zusätzliche Snacks wie zum Beispiel frische Früchte, Energieriegel und Desserts, ein umweltfreundliches Reisekit mit Zahnpflegeset, Socken und Augenmaske. Größere Kopfkissen und lärmunterdrückende Kopfhörer runden das Reise-Erlebnis an Bord ab.

Die neue Premium Economy Kabine wird auf allen Cathay Pacific Langstrecken-Maschinen inklusive Boeing 777-300ER, Boeing 747-400, Airbus A330-300 und Airbus A340-300 eingebaut. Die erste 777-300ER und Airbus A330-300 mit der neuen Premium Economy Class an Bord wird im März 2012 abheben. Die Sitze werden im ersten Quartal 2012 buchbar sein – für Flüge ab April 2012.

Die Airline möchte bis Ende 2012 insgesamt 87 Flugzeuge ausstatten. Anfangs wird die Premium Economy auf Routen nach Sydney, Toronto, Vancouver und New York eingesetzt, gefolgt von London, Los Angeles, San Francisco, Kontinentaleuropa und anderen Langstreckenflügen.

(13.12.11, Cathay Pacific)

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)