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Teurer Spaß: Gepäckgebühren oder Bordkartenausdrucke können schnell hohe Extrakosten verursachen.

Teurer Spaß: Gepäckgebühren oder Bordkartenausdrucke können schnell hohe Extrakosten verursachen.

Foto: Oliver Berg

Check-in Kostenfallen am Schalter!

Wer sich beim Buchen seines Fluges nicht über eventuell anfallende Gebühren informiert, für den kann der Urlaub unter Umständen mit einer teuren Überraschung beginnen.

Der Check-in am Flughafenschalter können den vermeintlichen Schnäppchen-Flug zum teuren Spaß machen. Ryanair zum Beispiel verlangt 70 Euro, wenn man seine Bordkarte am Schalter ausgedrucken lassen möchte, statt das schon zu Hause am Rechner selbst zu erledigen. »Diese Regelung habe ich woanders noch nicht gesehen«, sagt Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Das sei auch rechtlich bedenklich. Gebühren für die Kofferaufgabe am Schalter oder Vergleichbares gibt es aber nicht nur bei Ryanair, sondern auch bei anderen Airlines.

Bei den meisten Fluggesellschaften können Reisende am Abflugtag am Schalter kostenlos einchecken. Bei Ryanair müssen alle Passagiere online einchecken. Das geht aber frühestens 15 Tage vor dem Abflug und kostet 7 Euro. Wer am Schalter ohne ausgedruckte Bordkarte erscheint, bekommt gegen eine Gebühr von 70 Euro pro Personen eine erstellt.

Ryanair selbst sieht darin kein Problem, der Gast müsse vor dem Buchen in die AGBs schauen: «Unsere Geschäftsbedingungen legen deutlich dar, dass Passagiere eine gültige Bordkarte und einen Ausweis zum Flughafen mitbringen müssen. Ansonsten fallen Gebühren an», sagt eine Ryanair-Sprecherin. »Das Einchecken und Ausdrucken der Bordkarte ist zwei Wochen bis vier Stunden vor Abflug möglich.« Das sei ausreichend Zeit. Da viele Urlauber jedoch länger unterwegs sind, müssen sie entweder im Hotel um einen Ausdruck ihrer Bordkarte bitten oder als Pensionsgast nach einem Internetshop suchen und so Urlaubszeit vergeuden.

Einige Fluggesellschaften - zum Beispiel Air Berlin und Condor - bieten Passagieren an vielen Flughäfen die Möglichkeit, schon am Abend vor dem Abflug einzuchecken und auch ihr Gepäck aufzugeben. Für diesen Service werden pro Person fünf Euro fällig. Lediglich für Kinder unter zwölf Jahren ist der Vorabend-Check-in kostenlos.

Gerade bei Billigairlines kann auch das Gepäck beim Einchecken am Schalter teuer werden: Bei Ryanair zum Beispiel zahlen Passagiere am Flughafen, die ein Gepäckstück nicht vorher schon online angegeben haben, eine Gebühr, die viermal so hoch sein kann: In der Nebensaison kostet zum Beispiel ein 15 Kilogramm schwerer Koffer 60 statt 15 Euro. Auch bei Easyjet liegt die Gebühr am Schalter deutlich über der im Internet.  

(08.04.2013, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.