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Die Anlagen, wie hier der Aldiana Club auf Zypern, sind weitläufig. Viele liegen direkt am Meer

Die Anlagen, wie hier der Aldiana Club auf Zypern, sind weitläufig. Viele liegen direkt am Meer

Cluburlaub Ist ein Urlaub mit Gleichgesinnten zeitgemäß?

Urlaub im Club hat eine lange Tradition, und noch immer zieht es viele Reisende in die Anlagen. Mit Kreuzfahrten hat das Konzept allerdings starke Konkurrenz bekommen. Die Anbieter für Cluburlaub reagieren mit neuen Angeboten.

Morgens Frühstück am Buffet, danach zum Tennisunterricht, mittags ein kleiner Snack am Pool. Dann zum Golfen, Surfen oder Mountainbiking und nach dem Dinner noch zum Konzert ins Amphitheater. Keine Frage: Cluburlaub ist nichts für Müßiggänger.

«Es ist eine spezielle Urlaubsform», erklärt Prof. Martin Lohmann vom NIT Institut für Tourismus- und Bäderforschung das Konzept, «viele touristische Leistungen, die man gerne in den Ferien hätte, in einem umgrenzten Raum für eine begrenzte Anzahl von Leuten anzubieten».

Laut der aktuellen Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) bevorzugen knapp elf Prozent der Verbraucher das Konzept Cluburlaub. «Die Urlaubsform hat eine große Relevanz im Markt», sagt Andreas Pospiech, Geschäftsführer des Cluburlaubanbieters Tui Magic Life.

Cluburlaub bietet Verlässlichkeit

Ein Grund für die Attraktivität: «Im Cluburlaub müssen Urlauber sich im Prinzip um nichts kümmern», sagt Lohmann. Die meisten Anlagen sind in Ländern, in denen der Sonnenschein fast sicher ist und der Strand quasi vor der Tür liegt. Hinzu kommen All-inclusive-Versorgung und ein breites Angebot an Aktivitäten. «Das ist im Urlaub ja angenehm.»

Die «Budgetsicherheit» ist einer der Vorteile, die Pospiech sieht. Zum Beispiel für Familien: «Gezahlt wird nur der Reisepreis. Die zehn Softdrinks, die die Kinder vielleicht an der Bar bestellen, sind im Preis mit drin.» So gebe es am Ende keine bösen Überraschungen.

Urlauber können Neues ausprobieren

«Cluburlaub ist etwas für aktive Menschen, die gerne aus einem großen Angebot wählen und ihren Urlaub in netter Gesellschaft verbringen möchten», ergänzt Stefanie Brandes, Geschäftsführerin von Aldiana, der Clubmarke von Thomas Cook. «Viele von ihnen lieben es, bei uns im Club einmal etwas Neues auszuprobieren, sei es eine neue Sportart, ein neues Gericht oder eine neue Anwendung im Spa.»

Entsprechend groß ist in der Regel das Angebot: Fitnesskurse, Bodyweight-Training, Windsurfen, Kanufahren, Wasserski, Wakeboard, Katamaran-Regatta, Golf, Tennis, Nordic Walking, Mountainbikes, Bogenschießen - kaum eine Sportart, die nicht angeboten wird.

Erster Club stand auf Mallorca

Entstanden ist das Konzept auf Mallorca: Der belgische Unternehmer Gerard Blitz stellte im Jahr 1950 Armeezelte in den Pinienwald von Alcudia. Die Zeltstadt nannte er Club Méditerranée - der Club Med war geboren. Blitz «kümmerte sich auch um die Freizeitgestaltung seiner Gäste», erzählt Brandes. Es war die Möglichkeit, «einen aktiven Urlaub gemeinsam mit Gleichgesinnten zu verbringen».

Doch seitdem hat sich einiges geändert: Viele Regionen in Europa sind inzwischen touristisch gut erschlossen, erschwingliche Flüge machen Ziele in der ganzen Welt schnell erreichbar. War Mallorca zum Beispiel in den Anfängen des Cluburlaubs noch vergleichsweise exotisch, zählt es heute fast schon zu den Naherholungszielen.

Cluburlaub hat Konkurrenz auf dem Wasser bekommen

«Das Konzept ist inzwischen ausgefranst», sagt daher Reiseforscher Lohmann. Nicht zuletzt, weil Cluburlaub eine erfolgreiche Konkurrenz bekommen hat: Kreuzfahrten. Reisenden werde auf den Schiffen ein ähnliches Programm geboten. «Insofern ist Cluburlaub jetzt nicht mehr so originell, wie das vor 20 oder 30 Jahren der Fall war.»

Außerdem sind Urlauber neugieriger und flexibler als früher: «Sie nutzen heute sehr viele Urlaubsangebote mit großem Vergnügen, ohne sich sklavisch daran zu halten», sagt Lohmann. Wer in einem Jahr in den Club fahre, gehe vielleicht im Jahr darauf Wandern und mache dann Urlaub im Luxusresort. Die Zielgruppen-Zuordnung werde schwieriger.

Anbieter passen Angebot an

Die Anbieter versuchen, mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten: «Das Konzept muss sich immer wieder anpassen», sagt Tui-Manager Pospiech. Zwar bleibt das Grundbedürfnis nach Erholung immer gleich. Heutige Kunden seien aber trendbewusster und wollten auch nicht mehr so aufdringlich unterhalten werden.

«Während der Cluburlaub in den 1970er Jahre noch stark durch das bunte Animationsprogramm geprägt war, wird Entertainment heute leiser und unaufgeregter gespielt», erklärt auch Robinson-Geschäftsführer Bernd Mäser. «Nach dem Motto: Alles kann, nichts muss.»

(10.09.2019, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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