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REISE und PREISE

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Kevin Kurek / dpa

Codeshare-Flüge Gibt es bei Verspätungen keine Entschädigung?

Wer einen Flug bei einer deutschen Airline bucht, dem steht bei Annullierungen und deutlichen Verspätungen eigentlich eine Entschädigung zu - doch das gilt nicht in jedem Fall.

Wenn der gebuchte Flug von einem Codeshare-Partner durchgeführt wird, der seinen Sitz außerhalb der EU hat, kann es passieren, dass Passagiere kein Geld bekommen - und zwar dann, wenn der Flug in einem Land außerhalb der EU startet. Darauf macht der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten aufmerksam.

Ein Beispiel: Ein Fluggast bucht bei einer deutschen Airline einen Flug von Deutschland nach Abu Dhabi und zurück. Die Rückreise verspätet sich um mehr als drei Stunden. Eigentlich stünde dem Passagier laut EU-Fluggastrechteverordnung nun eine Entschädigung zu. Doch der Flug wurde von einem Codeshare-Partner durchgeführt, der nicht in der EU sitzt. In diesem Fall geht der Fluggast leer aus. Denn grundsätzlich gilt die Verordnung nur für Airlines mit Sitz in der EU und für Dritt-Airlines, deren Flug in der EU startet.

»In diesem Fall ist die deutsche Airline zwar mein Vertragspartner, doch nur die durchführende Codeshare-Airline kann nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung für die Verspätung verantwortlich gemacht werden«, erklärt Führich. Eine Ausnahme kann sich nur dann ergeben, wenn die deutsche Airline den Kunden nicht transparent darüber informiert, dass sie selbst den Flug gar nicht durchführt. Wird dagegen mit dem Hinweis »operated by« auf den Codeshare-Partner verwiesen, sei die Airline fein raus, so der Jurist.

(27.08.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.