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Condor Neue Flüge nach Kalamata in Griechenland

Für den kommenden Sommer bietet der Ferienflieger Condor ein neues Ziel an. Mit der Destination Kalamata (KLX) wird die griechische Halbinsel Peloponnes mit in den Flugplan aufgenommen und immer dienstags von Düsseldorf (DUS) und München (MUC) sowie donnerstags von Frankfurt (FRA) und Stuttgart (STR) aus angeflogen.

Das Städtchen Kalamata auf der Halbinsel Peloponnes hält für Urlauber eine ideale Mischung zwi-schen Entspannen und Entdecken bereit. Die Landschaft ist durch schattige Olivenhaine und Orangenplantagen geprägt, an den Stränden mit weichem Sand und klarem, sauberem Wasser lässt sich die Sommerhitze gut aushalten. Über Kalamata selbst wacht das Kastro, eine Burg aus dem 13. Jahrhundert, die zwar nicht mehr für Besucher zugänglich ist, jedoch lohnt sich der kurze Marsch schon allein wegen des Blicks über die Stadt und das angrenzende Meer. Mittwochs und samstags kann man auf dem Marktplatz Kalamatas ganz in das bunte Treiben der Einheimischen eintauchen, vor allem die schwarzen Kalamata-Oliven, für die die Stadt bekannt ist, sind hier ein Pflichtkauf.
 
Condor baut weiterhin die Anzahl beliebter Urlaubsziele von verschiedenen deutschen Flughäfen aus. Im Sommer 2014 können Fluggäste täglich ab Stuttgart nach Madeira (FNC), Santorin (JTR), Preveza (PVK), Chania (CHQ) auf der griechischen Insel Kreta sowie Antalya (AYT) fliegen. Ebenfalls werden dreimal wöchentlich Flüge von Stuttgart nach Rhodos (RHO) und Teneriffa (TFS) angeboten. Zusätzli-che Flüge nach Jerez de la Frontera (XRY) in Spanien werden im Sommer 2014 zweimal wöchentlich ab Hamburg (HAM) und München (MUC) in den Flugplan aufgenommen. 
 
Auch die bereits bekannt gegebenen Neuerungen ab Leipzig/Halle (LEJ) bleiben bestehen: Lanzarote (ACE) auf den Kanaren, die Blumeninsel Madeira, das marokkanische Agadir (AGA) und Korfu (CFU) in Griechenland werden im Sommer 2014 neu nonstop angeflogen. Mallorca (PMI) und Antalya können dann zudem täglich von Leipzig/Halle aus mit Condor erreicht werden. Nach Heraklion (HER) auf Kreta kommt im Sommer 2014 ein dritter wöchentlicher Flug hinzu. 
 
Ab Köln/Bonn (CGN) gibt es einen zusätzlichen wöchentlichen Flug nach Antalya, so dass die türki-sche Küstenstadt im Sommer 2014 täglich ab der Domstadt angesteuert wird. Auch für Paderborn sind Programmerweiterungen geplant, Antalya wird im Sommer 2014 sechsmal wöchentlich angesteuert.

(14.10.13, dpa)


Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)