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Costa Concordia Schadenersatz für Gepäck einfordern

Auch wenn sie nach dem Unglück des Ozeanriesen vermutlich anderes im Kopf haben: Geretteten Passagieren der havarierten »Costa Concordia« steht Schadenersatz für ihr verlorenes Gepäck zu.

Hierbei gilt nach den am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen neuen EU-Passagierrechten eine Höchstgrenze von etwa 2400 Euro pro Person für den Verlust von Gepäck und Kleidung, erläutert der Reiserechtler Prof. Ernst Führich. Für Wertsachen wie Schmuck werden bis zu rund 3500 Euro erstattet. Dafür müssen diese aber im Safe der Schiffsrezeption verwahrt worden sein - und nicht bloß im Zimmersafe.
Betroffene Passagiere sollten eine Liste mit den verlorenen Gegenständen erstellen und diese einreichen, rät Führich. Idealerweise legen sie Quittungen dazu, um den Wert der Dinge zu belegen. Generell sei für Reklamationen von Gepäckschäden nach dem Seerecht eine Frist von 15 Tagen vorgesehen, Costa gebe in seinen Geschäftsbedingungen dafür eine Monatsfrist an. Adressat der Ansprüche sei Costa Deutschland in Hamburg, Reisebüros träten lediglich als Vermittler der Reise auf.

Erläuterungen von Prof. Führich

(22.01.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.