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DER Touristik Bali-Reisen abgesagt, Flugverkehr läuft wieder

Vulkan-Ausbräuche auf Bali: DER Touristik hat alle Flüge bis zum 10. November abgesagt. Andere Veranstalter geben weiterhin grünes Licht. Kostenlose Umbuchungen und Stornierungen sind möglich.

Weil Vulkanasche den Flugbetrieb auf Bali derzeit stark beeinträchtigt, hat DER Touristik alle Reisen mit Abflug bis 10. November abgesagt. Die Gäste erhalten den Reisepreis zurück, teilte der Veranstalter mit.

Es werden auch Umbuchungen auf spätere Zeiträume angeboten. Urlauber vor Ort, die wegen der Störungen nicht abreisen können, sollen am 11. November zurückfliegen. Wegen eines Vulkanausbruchs auf der Nachbarinsel Lombok war der Flughafen Ngurah Rai in Denpasar auf Bali geschlossen worden. Am Freitag (6. November) starteten und landeten allerdings wieder Flüge.
 
Der Veranstalter Tui dagegen erklärte, wer derzeit nach Bali fliegen wolle, der könne dies tun, sofern sich die Lage nicht ändere. Thomas Cook teilte mit, der Flughafen könne allerdings jederzeit wieder geschlossen werden.
 
Kunden, deren zeitnahe Anreise nicht gewährleistet werden kann, hätten das Recht, kostenlos umzubuchen oder zu stornieren. Dafür gebe es derzeit noch keine Frist.
 
Flughafen Bali richtet Hotline ein
 
Hotline: Der internationale Flughafen Ngurah Rai auf Bali hat eine Hotline für Passagiere eingerichtet. Für Inlandsflüge wählen Reisende die 0062 3619351011 4173, für internationale Flüge 0062 3619351011 6309. Darüber informiert das Auswärtige Amt in seinem aktuellen Reisehinweis für Indonesien.

(06.11.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.