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Deutsche Bahn Hitze im Zug nicht in Fahrgastrechten geregelt

Zugreisende, die aus einem überhitzten Zug freiwillig aussteigen, können keine Entschädigung der Bahn einfordern.

Experten gehen aber davon aus, dass die Bahn aus Kulanz zahlen wird.

In den verbrieften Fahrgastrechten sei eine kaputte Klimaanlage im Waggon nicht als Entschädigungsgrund vorgesehen, erläutert Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (soep) in Berlin. »Ich gehe aber davon aus - und so hat es die Bahn angekündigt -, dass es eine Kulanzzahlung geben wird.« Am Sonntag (5. Juni) hatten bundesweit mindestens etwa 20 Züge wegen kaputter Klimaanlagen Verspätung, etliche Passagiere mussten umsteigen. Betroffen waren Intercity-Züge, Eurocity-Züge und ICE.

Eine Entschädigung steht Passagieren zu, wenn sie den Zug auf Anweisung des Schaffners verlassen. »Wenn ich aussteigen und den Zug, der eine Stunde später kommt, nehmen muss, läuft das über die Verspätungsregelung. Dann bekomme ich 25 Prozent des Fahrpreises erstattet«, erläutert Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn.

Naumann rät Fahrgästen, die den Zug freiwillig verlassen wollen, sich die unangenehme Situation im Abteil vom Schaffner schriftlich bestätigen zu lassen. Dann könnten sie unter Umständen über die Verspätungsregelung an eine Entschädigung kommen, wenn sie ihren Fall mit der Schaffner-Information in der Hand im Service-Center schilderten.

Homepage der Schlichtungsstelle

Webseite von Pro Bahn

(12.06.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.