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Deutsche Bahn Keine Lokführerstreiks biszum 11. Januar

Bahnkunden können aufatmen: Zumindest die Lokführer wollen vor Weihnachten nicht mehr streiken. Die Eisenbahngewerkschaft EVG dagegen schließt Streiks nur bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 12. Dezember aus.

Die Lokführergewerkschaft GDL setzt ihre Streiks bei der Deutschen Bahn bis einschließlich 11. Januar 2015 aus. Gleichzeitig setzte GDL-Chef Claus Weselsky dem Unternehmen eine Frist bis zum 17. Dezember, um ein neues, »erheblich verbessertes« Angebot vorzulegen. Es müsse auf die Forderungen der GDL zur Arbeitszeit und zur Arbeitsbelastung der 37.000 Beschäftigten des Zugpersonals eingehen.
Die Bahn müsse zudem anerkennen, dass die GDL einen verfassungsmäßig gesicherten Anspruch auf einen eigenständigen Tarifvertrag für ihre Mitglieder besitze, verlangte Weselsky. Falls die Bahn nicht endlich ergebnisoffene Verhandlungen anbiete, werde die GDL nach dem 11. Januar »massive Arbeitskämpfe« führen. Das haben Hauptvorstand und Tarifkommission in Königswinter bei Bonn beschlossen.
Die konkurrierende Eisenbahngewerkschaft EVG hat Streiks nur bis zu ihrer nächsten Verhandlungsrunde am 12. Dezember ausgeschlossen. Sie will konkurrierende Tarifverträge nicht akzeptieren.

(05.12.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.