fbpx

Deutsche Bahn Neue Lokführer-Streiksimmer wahrscheinlicher

Ausfälle, Verspätungen und Chaos am Gleis: Der Ausstand der Lokführer hat in der vergangenen Woche den Bahnverkehr lahmgelegt. Im Tarifstreit der Bahn mit den Lokführern gibt es noch immer keine Lösung. Neue Streiks drohen.

Im Tarifkonflikt mit der Bahn droht die Lokführergewerkschaft GDL mit einer neuen Streikwelle. Bisher habe die Bahn kein neues Angebot vorgelegt, sagte eine GDL-Sprecherin am Montag auf Anfrage. «Streiks werden immer wahrscheinlicher». Einen Zeitpunkt nannte sie nicht. Die GDL werde rechtzeitig über Arbeitsniederlegungen informieren, versicherte sie. Vergangene Woche hatte in der Nacht zum Mittwoch (8. Oktober) ein neunstündiger Ausstand den Bahnverkehr gelähmt und auch tagsüber noch zu zahlreichen Verspätungen und Ausfällen geführt. Die GDL fordert fünf Prozent mehr Geld und eine zwei Stunden kürzere Wochenarbeitszeit. Sie will auch für Zugbegleiter, Bordgastronomen sowie Disponenten verhandeln, die in den Leitzentralen Züge und Personal koordinieren. Daran scheiterten bislang die Verhandlungen. Die Bahn hatte gemahnt, beide Seiten müssten sobald wie möglich ohne Vorbedingungen über Inhalte sprechen, ohne die Hürden durch Eskalation immer höher zu legen. Das Unternehmen habe bereits einige Angebote und Varianten vorgelegt.

(14.10.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.