fbpx

Deutsche Bahn Zum Wochenende ist ein neuerStreik möglich

Ruhe nach dem Sturm: Am Tag nach dem ersten regulären Streik in dieser Tarifrunde setzen Bahn und Gewerkschaft auf Abwarten. Ein neuer Streik ist weiterhin möglich.

Für Bahnkunden bleibt die Reiseplanung auch zum Wochenende unsicher. Nach dem Lokführerstreik gab es am Donnerstag (9. Oktober) keine Anzeichen für eine schnelle Lösung des Tarifkonflikts. »Die Bahn müsste uns ein Angebot machen, dann kommen wir sofort an den Verhandlungstisch«, sagte eine Sprecherin der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer am Donnerstag.
Das Bundesunternenhmen legte kein neues Angebot vor. »Wir haben einige Angebote und Varianten vorgelegt, wir sind sicher, dass es hier Anknüpfungspunkte geben kann«, sagte eine Sprecherin.
Gewerkschaftschef Claus Weselsky hatte in der »Zeit« gedroht: »Solange die Bahn ihre Blockadehaltung nicht aufgibt, sind flächendeckende Streiks möglich«. Man werde aber nur befristet streiken und den Ausstand so rechtzeitig ankündigen, dass die Kunden sich darauf einstellen könnten.
Die Bahn hob hervor, beide Seiten müssten so bald wie möglich ohne Vorbedingungen über Inhalte sprechen, ohne die Hürden durch Eskalation immer höher zu legen. »Es ist nun mehr Sachlichkeit gefragt, damit der Gesprächsfaden wieder aufgenommen werden kann«.
Ein neunstündiger Streik hatte in der Nacht zu Mittwoch den Bahnverkehr gelähmt und auch tagsüber noch zu zahlreichen Verspätungen und Ausfällen geführt. Die GDL fordert fünf Prozent mehr Geld und eine zwei Stunden kürzere Wochenarbeitszeit. Sie will auch für Zugbegleiter, Bordgastronomen sowie Disponenten verhandeln, die in den Leitzentralen Züge und Personal koordinieren. Daran scheiterten bislang die Verhandlungen.

(10.10.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.