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Dass Griechenland bei Urlaubern wieder hoch im Kurs steht, zeigt: Politische Krisen haben immer nur einen kurzzeitigen Effekt auf den Tourismus

Dass Griechenland bei Urlaubern wieder hoch im Kurs steht, zeigt: Politische Krisen haben immer nur einen kurzzeitigen Effekt auf den Tourismus

Foto: Yannis Kolesidis

Deutsche in Reiselust Reisebranche erwartet Rekordjahr

Wenn es um Urlaub geht, sitzt das Geld bei den Deutschen locker. Internationale Krisen verlagerten die Reiseströme nur, meint die Branche. Doch nicht in allen Bereichen sind Höhenflüge zu erwarten.

Die deutsche Reisebranche nimmt Kurs auf weitere Rekorde. Zwar seien die internationalen Rahmenbedingungen mit Krisen beispielsweise in der Ukraine und in Griechenland nicht gerade förderlich. Alles spreche aber dafür, dass 2015 wieder »ein exzellentes Reisejahr« werde, sagte Michael Frenzel, der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), vor Eröffnung der Reisemesse ITB (4. bis 8. März) in Berlin.

 
Ein Umsatzplus von 1,5 bis 2 Prozent sei in der neuen Saison möglich. Gebremst werde das Wachstum derzeit aber durch den Luftverkehr. Die deutschen Flughäfen drohten im internationalen Vergleich abgehängt zu werden.
 
Das Bedürfnis der Deutschen nach Urlaub und Reisen ist ungebrochen hoch - dazu tragen nach Einschätzung der Branche vor allem sichere Arbeitsplätze, steigende Löhne, niedrige Zinsen und eine hohe Konsumbereitschaft bei. »Die Deutschen haben ihre Koffer für die neue Reisesaison gepackt«, sagte der Präsident des Deutschen Reiseverbands, Norbert Fiebig.
 
Die Buchungssaison sei zu Jahresbeginn gut angelaufen. Für das wichtige Sommergeschäft hätten die Reisebüros bis Ende Januar ein Umsatzplus von rund fünf Prozent verzeichnet. Besonders deutlich legten mit einem hohen zweistelligen Plus Buchungen für Ägypten zu. Das nordafrikanische Land gehörte allerdings auch zu den Verlierern der vergangenen Saison. Besser laufe es auch wieder für Tunesien und Sri Lanka, sagte Fiebig. Das zeige, dass politische Krisen und Naturkatastrophen immer nur einen kurzzeitigen Effekt hätten. Hoch im Kurs stehen derzeit auch Griechenland und die Balearen.
 
Erst 2014 hatten urlaubsfreudige Bundesbürger den Reiseveranstaltern und -büros zu Bestmarken verholfen. Die Nachfrage nach organisierten Reisen erreichte einen Rekordwert. Die Reiseveranstalter steigerten ihren Umsatz um rund eine Milliarde auf 26,3 Milliarden Euro. Getragen wurde das Wachstum stark von Kreuzfahrten. Es würden aber auch immer mehr teure Urlaube gebucht, sagte Fiebig. «Die Deutschen sind bereit, mehr Geld für den Urlaub auszugeben.»
 
Zu den Gewinnern unter Europas Reisezielen zählte Griechenland mit einem Plus von 17,2 Prozent. Bei den Fernreisen legten vor allem die Karibik (plus 13,9 Prozent) und Lateinamerika (plus 10,3 Prozent) zu. Beliebtestes Reiseziel bleibt allerdings das eigenes Land.
 
Hier ist noch offen, wie sich die Einführung des Mindestlohns auswirkt. Derzeit gebe es aber noch keine Anzeichen für negative Effekte, sagte Frenzel. Probleme sieht der BTW dafür im Luftverkehr: Die deutschen Flughäfen seien im internationalen Vergleich zuletzt deutlich zurückgefallen. Das liege an der Luftverkehrssteuer, an Nachtflugverboten und einer hohen Streikbereitschaft. »Die Luftverkehrssteuer hinterlässt deutliche Bremsspuren im Wachstum«, betonte Frenzel. Deutschland sei dadurch in wichtigen Bereichen international nicht konkurrenzfähig.
 
Die Preis- und Wechselkursentwicklung mit der Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar und der Abkopplung des Schweizer Franken vom Euro-Kurs macht den deutschen Reiseveranstaltern nach eigener Aussage wenig Sorgen. Individuell gebuchte Flüge und Übernachtungen könnten deutlich teurer werden. Das gelte aber nicht für die Produkte der Katalogveranstalter. Diese hätten sich in der Regel gegen schwankende Fremdwährungen abgesichert.
 
(04.03.2015, dpa)
 


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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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