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Die Internationalen Tourismus-Börse in Berlin findet vom 9. bis 13. März statt

Die Internationalen Tourismus-Börse in Berlin findet vom 9. bis 13. März statt

Foto: Ralf Hirschberger

Die neue Unsicherheit Ausblick auf die Reisemesse ITB

Auf der Reisemesse ITB lässt sich mit einem Spaziergang durch die Hallen eine kleine Weltreise machen. Normalerweise bedeutet das: staunen und feiern. Doch in diesem Jahr ist die Euphorie wegen des Terrors gedämpft. Eine neue Unsicherheit greift um sich.

Die Deutschen lieben das Reisen, daran hat sich nichts geändert. Doch spätestens seit den Terroranschlägen von Paris konkurriert die Vorfreude auf die schönste Zeit des Jahres mit einer fundamentalen Verunsicherung.

So ist die Stimmung vor der weltgrößten Reisemesse ITB, die Anfang März in Berlin stattfindet, zum ersten Mal seit Jahren ziemlich verhalten. «Die ungebrochene Euphorie, die es bisher immer gegeben hat, ist in keiner Form durch die Wirklichkeit gedeckt», gibt Martin Buck zu, der die ITB verantwortet.

 
Prof. Ulrich Reinhardt von der Stiftung für Zukunftsfragen sieht das ähnlich: »Die wichtigste Voraussetzung für den Urlaub steht in Frage: die Sicherheit.« Natürlich, ganz ruhig war es auf der Welt noch nie. Doch zuletzt wurde das Vertrauen der Reisenden durch diverse Anschläge besonders stark auf die Probe gestellt.
 
Die Verunsicherung hat drastische Auswirkungen - vor allem für die Türkei. Die Buchungen liegen bislang unter Vorjahresniveau, berichten einige Veranstalter. Und auch Ägypten lockt seit dem mutmaßlichen Abschuss eines russischen Passagierflugzeugs durch IS-Terroristen weniger Urlauber an. Tunesien fällt nach dem Schock im vergangenen Jahr für viele als Urlaubsland sowieso aus. Die Entwicklung lässt die ITB nicht unberührt. «Das Thema Sicherheit wird einen großen Stellenwert einnehmen. Es hat an Brisanz und Aktualität gewonnen», räumt Norbert Fiebig ein, der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV).
 
Die Krisenländer selbst dürften auf der ITB die Chance nutzen, für sich zu werben: Die Türkei nimmt die komplette Halle 3.2 ein und reist mit 15 neuen Ausstellern nach Berlin, berichtet Buck. Die Preise in dem Land dürften durch die schwache Nachfrage kräftig sinken - man hofft auf ein starkes Last-Minute-Geschäft. Bis dahin profitieren vor allem Spanien, Italien, Portugal und Deutschland.
 
Die Aussteller aus Deutschland sind auf der ITB wie üblich stark vertreten. »Das wird in voller Pracht stattfinden«, sagt Buck. Doch auch die heile Urlaubswelt zu Hause hat kleine Risse - zumindest aus Sicht von Besuchern aus dem Ausland. Buck nennt sowohl Pegida und die Fremdenfeindlichkeit im Osten als auch die Übergriffe von Köln an Silvester als Beispiele.
 
Es sind vor allem die Fernziele, die mit ungetrübten Urlaubswelten locken: die Karibik, der Indische Ozean, Asien. Dazu passt, dass die Malediven in diesem Jahr Partnerland der ITB sind. »Die Fernreise hat schon vergangenes Jahr gepunktet, 2016 deutet sich weiteres Wachstum an«, prognostiziert DRV-Präsident Fiebig.
 
Ein wichtiger Schwerpunkt der ITB ist nicht zum ersten Mal die Rolle des Internets. »Die Digitalisierung ist ein Thema, das die Branche weiter beschäftigen wird«, sagt Fiebig. Flugportale, Hotelwebseiten, Privatvermieter: Neue Angebote gibt es hier vor allem außerhalb der klassischen Reiseindustrie. Die Reiseveranstalter wollen mithalten. Über eigenen Apps unterwegs Ausflüge, Eintrittskarten oder einen Mietwagen anbieten - »das wird die Zukunft sein«, glaubt Fiebig.
 
Zum ersten Mal wird auch über Roboter im Tourismus breit diskutiert. In Japan kommen sie bereits in Hotels zum Einsatz. Und Aida und Costa haben zuletzt einen Service-Roboter vorgestellt, der Passagieren auf den Kreuzfahrtschiffen zur Seite stehen soll. Bei aller getrübter Stimmung muss auch Raum für Abseitiges sein. Dafür ist die ITB generell ein guter Anlaufpunkt. Immerhin sind hier auch viele exotische Länder vertreten. Und dieses Jahr wartet ein besonderer Neuling auf Besucher: der Vatikan. Messechef Buck findet: »Wenn der Papst auf die ITB kommt, dann ist das doch bestimmt getrieben von einer großen Zuversicht.«
 
(18.02.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.