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Der Katalog, ein Auslaufmodell? Mitnichten, sagen Experten. Selbst wenn im Winter zwei neue Veranstalter an den Markt gehen, die nur online verfügbar sind

Der Katalog, ein Auslaufmodell? Mitnichten, sagen Experten. Selbst wenn im Winter zwei neue Veranstalter an den Markt gehen, die nur online verfügbar sind

Foto: Schönberger

Die neuen Winterkataloge Sommergarantie und Billigmarken

Neue Billigveranstalter, günstigere Fernreisen und neue Konzepte für den Reisekatalog: Es tut sich einiges bei den großen Reiseveranstaltern, die in den vergangenen Wochen ihr Programm für den Winter vorgestellt haben. 

Viele Deutsche sind noch im Sommerurlaub, da liegen schon wieder die Kataloge für den Winter im Reisebüro. Wohin geht die Reise in der kalten Jahreszeit? Was müssen Urlauber auf den Tisch legen? Die wichtigsten Neuerungen bei den großen deutschen Reiseveranstaltern im Überblick:

 
Die Preise 

Bei fast allen Veranstaltern sinken die Preise für Fernziele. Grund dafür ist vor allem der weiterhin günstige Dollar-Kurs. So erklärt zum Beispiel Thomas Cook, dass die Preise für Thailand um fünf Prozent sinken, für Südafrika um drei.
 
Noch höher sind die Preisrückgänge bei den Bausteinveranstaltern von DER Touristik. Besonders stark sinken die Preise im südlichen Afrika (zwölf Prozent) und in Thailand (acht Prozent). Die Karibik sowie Nord- und Südamerika werden um drei bis fünf Prozent billiger. Etwas teurer wird der Indische Ozean, zum Beispiel die Malediven.

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Auch bei Tui sinken die Preise für das südliche Afrika - und Thailand. In dem asiatischen Land spielt sicherlich auch die politische Krise eine Rolle. Dadurch kamen zuletzt deutlich weniger Urlauber. Leicht nach unten gehen die Preise für Fernreisen auch bei Alltours.
 
Teurer werden bei den meisten Veranstaltern dagegen die Ziele auf der Mittelstrecke - allen voran auf den Kanaren. Allerdings bewegt sich die Preissteigerung meist nur auf dem Inflationsniveau. So berichtet Thomas Cook/Neckermann von einem leichtem Anstieg auf Mallorca, in der Türkei und auf den Kanarischen Inseln. Drei Prozent günstiger bieten hingegen Thomas Cook/Neckermann DER Touristik Reisen ins krisengeplagte Ägypten an.
 
Neue Billigmarken

Gleich zwei Veranstalter führen zum Winter eine neue Billigmarke ein. Olimar startet Olimar Outlet. Zum Start finden sich dort vor allem Drei- und Vier-Sterne-Hotels an der Algarve und auf Madeira. Und DER Touristik hat einen neuen Veranstalter namens Travelix kreiert. Wie sein Vorgänger Tjaereborg bietet dieser Reisen zu tagesaktuellen Preisen an - vor allem zu beliebten Strandurlaubszielen. Mallorca zum Beispiel, die Türkei, Griechenland oder Tunesien. Aber auch Fernreisen nach Asien oder in die Karibik sowie Städtereiseziele von Barcelona bis New York sind im Angebot.
 
Weniger Papier

Travelix und Olimar Outlet stehen für den Trend, auf Kataloge zu verzichten. Letzterer vertraut auf die Buchungssysteme der Reisebüros, und Travelix ist nur im Netz vertreten. Das spiegelt die wachsende Bedeutung des Online-Geschäfts wieder: So erhöht Thomas Cook die Zahl der buchbaren Hotels um 40 Prozent auf 20 000. Rund drei Viertel davon finden sich jedoch nur in den Reservierungssystemen der Reisebüros und im Internet.
 
Ein Trend, den auch Tourismusforscher Prof. Torsten Kirstges von der Jade Hochschule Wilhelmshaven beobachtet hat: Der Katalog werde sich in den kommenden Jahren inhaltlich verändern und mehr die Funktion einer Imagebroschüre übernehmen. Sich schnell verändernde Daten wie Preise rufe man eher online ab. Der Katalog werde aber auch in zehn Jahren nicht verschwinden, ist sich der Fachmann sicher.
 
Nette Neuerung

Ab dem kommenden Winter bietet Tui eine Sommergarantie für zahlreiche beliebte Winterziele an. Für die Kanaren, Kapverden, Tunesien, Ägypten und Marokko verspricht der Veranstalter eine Tageshöchsttemperatur von mindestens 20 Grad für jeden Tag der ersten Urlaubswoche. Sagt der Wetterbericht in der Woche vor der Anreise etwas anderes voraus, dürfen Urlauber kostenlos auf einen späteren Zeitraum oder ein anderes Reiseziel umbuchen.
 
Trendziele

Wohin geht die Reise im kommenden Winter? Nach Fuerteventura, sagt Tui-Manager Markus Stumpe. Bereits im aktuellen Sommergeschäft läuft die Insel sehr gut. Für den Winter hat Tui Deutschland das Flugangebot noch einmal erhöht und bietet auch neue Hotels. Andere typische Winterdestinationen wie Thailand oder Kenia verzeichnen dagegen einen negativen Trend. Dafür verantwortlich sind natürlich vor allem die politischen Ereignisse.
 
Eine verstärkte Nachfrage nach weit entfernten Zielen sehen zum Beispiel die Bausteinveranstalter von DER Touristik. Alltours beobachtet dagegen, dass sich auch Mallorca immer mehr zu einem Ganzjahresziel entwickelt. Erstmals bleiben deshalb auf der Balearen-Insel sieben der 15 Allsun-Hotels im Winter geöffnet.
 
 
(21.07.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.