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REISE und PREISE

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Jens Kalaene

Dienstleistungen Reisende informieren sich über Trinkgeld-Regeln

Reisende geben dem Gepäckträger und den Restaurantmitarbeitern gerne mal ein Trinkgeld. Auch die Putzkräfte im Hotel sollten berücksichtigt werden. Aber wie viel ist eigentlich in welchem Land angesagt?

Mehr als die Hälfte der Deutschen informiert sich vor einer Urlaubsreise über die landestypischen Gepflogenheiten beim Trinkgeld. 56 Prozent von ihnen holen dazu Informationen ein, hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag von American Express ergeben. Die Regeln sind je nach Land tatsächlich sehr verschieden: Während in den USA etwa 15 bis 20 Prozent der Rechnungssumme angebracht sind, wird in nordeuropäischen Ländern nicht unbedingt ein Trinkgeld erwartet. Wer im Ausland Urlaub macht, gibt der Umfrage zufolge fast immer ein Trinkgeld im Restaurant (94 Prozent). Auch in Cafés und Bars (85 Prozent) und im Hotel (73 Prozent) ist der »Tip« weit verbreitet. Zurückhaltender sind die Deutschen bei Taxifahrten (51 Prozent) und bei geführten Städtetouren (42 Prozent). Drei Viertel der Deutschen (75 Prozent) geben im Urlaub nicht mehr oder weniger Trinkgeld als zu Hause. Immerhin jeder Fünfte (20 Prozent) ist allerdings spendabler. Im Auftrag von American Express befragte Forsa vom 16. bis 19. August insgesamt 1.133 Deutsche im Alter ab 18 Jahren.

(30.09.2016, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.