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»EasyPass« soll die Wartezeit verringern. Reisende brauchen nur ihren Pass auf das Lesegerät legen. Das überprüft die Identität sowie die Echtheit und Gültigkeit der Dokumente

»EasyPass« soll die Wartezeit verringern. Reisende brauchen nur ihren Pass auf das Lesegerät legen. Das überprüft die Identität sowie die Echtheit und Gültigkeit der Dokumente

Foto: Matthias Balk

Digitale Flughafen-Kontrolle Wie gut ist »EasyPass«?

»EasyPass«  richtet sich an EU-Bürger, die aus dem EU-Ausland kommen. Es soll Wartezeiten verkürzen. Doch wie effektiv arbeitet der digitale Kontrolleur?

Es sind sechs Schleusen mit Scanner, Kamera und Glastür, die die Beamten am Düsseldorfer Flughafen bei der Einreise-Kontrolle unterstützen. »EasyPass« heißt das automatisierte Verfahren, das seit Mitte April am Airport im Probebetrieb ist. Und prinzipiell ist wirklich alles ganz einfach, wie der Name schon sagt: Der Reisende legt seinen Pass erst auf ein Lesegerät, dann wird ein Foto vom Gesicht gemacht, das mit den im Dokument hinterlegten biometrischen Daten abgeglichen wird. Wenn alles in Ordnung ist, öffnet sich die Schleuse. Willkommen in der EU!

 
»Das System ist bisher sehr gut angenommen worden«, zieht Jörg Bittner von der Bundespolizeiinspektion am Düsseldorfer Flughafen Bilanz. Vor allem in Hochzeiten, wenn bis zu 2000 Reisende pro Stunde kontrolliert werden müssen, entlaste die neue Technik enorm.
 
EasyPass richtet sich nur an EU-Bürger. Noch können sie, die am Düsseldorfer Flugsteig C aus dem EU-Ausland wie den USA, Abu Dhabi, der Türkei oder dem Nahen Osten kommen, selbst entscheiden, ob sie automatisch abgefertigt werden wollen oder sich in die Schlange für die Kontrolle durch einen Beamten stellen.
 
Irgendwann einmal könnte es für EU-Bürger dann nur noch die automatische Schleuse geben. Einen Fahrplan gibt es beim zuständigen Bundesinnenministerium aber noch nicht. Die Schleuse ist ausschließlich für Erwachsene geeignet, die einen elektronischen Reisepass haben. Alle Dokumente, die nach dem 1. November 2005 beantragt wurden, erfüllen die Voraussetzung. Zudem hat »EasyPass« noch einige Schwächen: Eine Mutter mit Kleinkindern kann diese Art der Kontrolle noch nicht nutzen. Auch für Rollstuhlfahrer ist sie in Düsseldorf nicht geeignet.
 
Doch was ist, wenn sich die Schleusentür nicht öffnet? »Dahinter sitzen immer Beamte, die den gesamten Prozess verfolgen«, erklärt Bittner. »Wenn das System meldet, dass mit dem Pass etwas nicht in Ordnung ist, derjenige gesucht wird oder das aktuelle Foto nicht mit den gespeicherten Daten übereinstimmt, greifen sie ein.«
 
Zehn Jahre Gültigkeit bei einem Pass sind eine lange Zeit: Wer früher einmal schlank war, könnte zugelegt haben, auch im Gesicht. Der Vollbart vom Ausweis-Bild könnte längst weg sein. Kontaktlinsenträger wiederum greifen gerade bei Langstreckenflügen zur Brille. Nach einem Acht-Stunden-Flug liegen auch die Haare anders. »Das beeinträchtigt das System nicht«, ist Bittner sicher. »Die biometrischen Daten verändern sich ja dadurch nicht.« Dennoch gebe es Einschränkungen, gibt er zu: »Ganz dicke Hornbrillen könnten ein Problem sein. Oder aber veränderte Nasen nach einer Schönheits-OP.«

 
Laut Erhebung der Bundespolizei brauchen Beamte im Schnitt für die manuelle Überprüfung eines Ausweises 15 bis 18 Sekunden. Die Maschine ist nicht schneller. Die Wartezeit für die Passagiere aber verkürzt sich durch die zusätzlichen digitalen Kontrolleure. Nach Angaben des Innenministeriums sind am Frankfurter Flughafen bereits vier «EasyPass»-Spuren offen, am Münchener und Düsseldorfer Airport sechs, in Hamburg sind es sechs plus eine für Rollstuhlfahrer.
 
»Das funktioniert ja reibungslos«, meint Anna-Rebecca Bester aus Duisburg. Sie kommt gerade aus Istanbul zurück und probiert »EasyPass« in Düsseldorf zum ersten Mal aus. »Von mir aus könnten das alle Flughäfen einführen.«
 
Das ist jedoch laut Innenministerium nicht vorgesehen. An kleineren Airports lohne sich das System nicht, heißt es. Die Kosten für die Anschaffung möchte das Ministerium indes nicht preis geben. Hinter vorgehaltener Hand sprechen die Beamten am Düsseldorfer Flughafen von rund einer Million Euro für eine Anlage. Dazu kommen noch die Ausgaben für die baulichen Veränderungen: Am größten NRW-Airport waren es eigenen Angaben nach 1,5 Millionen Euro.
 
Die Gefahr, dass sich die Beamten durch die Technik am Ende selbst abschaffen, besteht laut Bundespolizeigewerkschaft (DPolG) aber nicht. »Das Personal wird lediglich entlastet«, sagt der stellvertretende DPolG-Vorsitzende Franz-Eike Lange. »Zur Überwachung an den Schleusen und zum Stempeln der Visa von Nicht-EU-Bürgern werden wir immer Beamte brauchen.«
 
(06.05.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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