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Dresscode Das Kleid darf auf Kreuzfahrten nicht fehlen

Früher war der Dresscode auf der Kreuzfahrt einfach: Es wurde sich aufgehübscht. Und zwar immer. Heute geht es lockerer zu. Aber ganz verschwunden sind die Moderegeln nicht.

Auf der »Titanic« gab es legere Kleidung wohl nur in der dritten Klasse. Heute dürfen Passagiere generell lockerer unterwegs sein. Aber: »Es gibt immer noch einen Dresscode«, sagt Image- und Kniggecoach Birgit Brenner.

Einmal zählt der für den Badebereich: Oben ohne geht dort zum Beispiel nicht. Und mit der Badekleidung läuft man auch nicht von der eigenen Kabine quer durch das Schiff bis zum Pool. Mindestens sollte man sich dafür ein Tuch umwickeln, rät Brenner. »Das ist mir schon fast zu wenig«. In ein Restaurant geht es mit Bikini oder Badehose aber auf keinen Fall.

Mit kurzer Hose und T-Shirt reicht es aber für den Restaurantbesuch am Tag. »Es gibt keinen geschriebenen Dresscode für tagsüber«, sagt die Expertin. Eine grundsätzliche Regel sollte allerdings beachtet werden: »Das machen, was man selbst auch sehen möchte«.

Abends sieht es wieder anders aus: Dann haben die kurze Hose und der kurze Rock Ausgangssperre. »Zum Abendessen sollte es immer eine lange Hose sein«, erklärt Brenner die Regel für Männer. Und bei Frauen sollte der Rock nicht gerade wie ein breiter Gürtel sitzen: »Knieumspielend ist schon gewünscht«.

Formell geht es dann beim Captain's Dinner oder dem Gala-Abend zu. Für Frauen heißt das: Abend- oder Cocktailkleid, für Männer den Anzug. Wer sich vor der Kreuzfahrt nicht sicher ist, ob so ein Abend im Programm enthalten ist, dem rät Brenner grundsätzlich, ein bis zwei Abendkleidchen im Gepäck zu haben - beziehungsweise einen Anzug, eine Krawatte und ein Langarmhemd für den Mann. Für das Event selbst helfen die Reedereien aber meist schon: Auf dem Tagesplan steht dann der Hinweis »Abendkleidung«.

(28.07.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.