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Gefährliche Scherwinde machen den Anflug auf den neuen Flughafen zum Problem. Das sei seit Jahrzehnten bekannt gewesen, beim Bau des Flughafens aber nicht ausreichend beachtet worden.

Gefährliche Scherwinde machen den Anflug auf den neuen Flughafen zum Problem. Das sei seit Jahrzehnten bekannt gewesen, beim Bau des Flughafens aber nicht ausreichend beachtet worden.##Foto: Handout/SHG Airport Directorate/dpa

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Ein BER im Atlantik? Neuer Flughafen auf der Insel St. Helena

Unter größten Mühen wurde an Napoleons einstigem Verbannungsort St. Helena ein Flughafen in die Felsen gesprengt. Direkt nach dem Start kam das vorläufige Aus: Gefährliche Winde im Landeanflug stoppten die kommerzielle Nutzung. Jetzt gibt es einen Neustart.

Deutschland hat seinen Hauptstadtflughafen BER – die Insel St. Helena ihren HLE. So heißt im Luftfahrt-Jargon der erste und einzige Flughafen der Atlantik-Insel, auf die der französische Kaiser Napoleon Bonaparte einst verbannt wurde.

Fast eine halbe Milliarde Euro kostete der neue Flughafen, den der britische »The Telegraph« als den »nutzlosesten Airport der Welt« bezeichnete. Im Juni 2016 sollte seine Eröffnung die jahrhundertelange Abgeschiedenheit der Insel beenden. Die 1.950 Meter lange Landebahn ist lang genug, um dort Mittelstreckenjets starten und landen zu lassen. Was aber übersehen wurde: Gefährliche Scherwinde machen für sie den Anflug zum Problem.
 
Eine für British Airways fliegende Boeing 737-800 musste drei Landeanflüge durchführen, um endlich auf der funkelnagelneuen Bahn aufzusetzen. In einem offiziellen Bericht wurde danach kritisiert, dass die seit Jahrzehnten bekannten schwierigen Wetterbedingungen beim Bau der Anlage offenbar in keiner Weise beachtet wurden. Seitdem steht der Airport nur noch kleineren Flugzeugen offen – Maschinen, deren Reichweite begrenzt ist. Dazu gehören kleinere Jets wie die brasilianische Embraer E190 der südafrikanischen Fluggesellschaft Airlink. Sie startet ab dem 14. Oktober einen neuen Versuch, einen wöchentlichen Linienflugverkehr nach St. Helena aufzubauen.
 
Mit zunächst maximal 76 Passagieren an Bord – und damit 20 weniger als möglich wären – soll sie in der Lage sein, selbst bei Rückenwind noch sicher zu landen. Das jedenfalls ergaben wiederholte Testflüge des brasilianischen Herstellers Embraer. Die Landeanflüge ähneln ein wenig der Annäherung an das Landedeck eines Flugzeugträgers, der sich in die Bergwelt der Insel verirrt hat. »Sehr sicher, sehr einfach«, sagte dennoch der verantwortliche Testpilot Joel Faermann einem örtlichen Onlinemagazin nach der Landung. »Ich kann Ihnen berichten, dass der Wind hier so normal ist wie auf jeder anderen Insel.«
 
Die südafrikanischen Behörden genehmigten die Flüge von Johannesburg über Namibias Hauptstadt Windhuk nach St. Helena. »Zweifellos ist 2017 ein Jahr der positiven Veränderung für St. Helena«, erklärt Insel-Gouverneurin Lisa Phillips – und freut sich bereits auf die in St. Helena sehnsüchtig erwarteten ersten Touristen. Denn der mehrstündige Flug stellt eine praktische und schnelle Alternative zur bisher eher beschwerlichen und langen Postdampfer-Fahrt dar.
 
Das britische Überseegebiet liegt immerhin auf halber Strecke zwischen Afrika und Lateinamerika im Südatlantik – rund 2.000 Kilometer von Angola im Osten, knapp 3.000 bis Brasilien im Westen. Seit ihrer Besiedlung im 16. Jahrhundert waren Versorgungsschiffe die einzige Verbindung der »Saints« - so die Bezeichnung der Insulaner – mit dem Rest der Welt.
 
Bei der Ankunft dürfen Reisende bisher Wellen und Brandung nicht scheuen – vor St. Helena wird ausgebootet wie noch zu den Zeiten des entmachteten Franzosen-Kaisers, dessen letztes Domizil heute eine der Hauptattraktionen der Insel ist. Schwarze Basaltklippen, zerklüftete Felsformationen, üppig-grüne Vegetation: Es ist ein Paradies für Stadtflüchtlinge auf der Suche nach Ruhe. Jamestown, der Hauptort, zählt mit 1.000 Einwohnern fast ein Viertel der Inselbevölkerung. Entdeckt wurde St. Helena vom portugiesischen Admiral João de Nova auf seiner Heimreise von Indien. Am 21. Mai 1502 kam er an.
 
Jahrelang war die Insel dann eine Zwischenstation für Seefahrer, um sich mit frischem Wasser und Früchten einzudecken. 1988 bekam die Insel eine eigene Verfassung, wird aber weiter von der britischen Regierung subventioniert. Immerhin ist Königin Elizabeth II. Staatsoberhaupt. Ihr königlich-britisches Postschiff »St. Helena«, das bisher die Verbindung zur Außenwelt absicherte, sollte eigentlich schon längst außer Dienst gestellt werden. Neben »Queen Mary 2« ist es das einzige noch verbliebene RMS-Postschiff der Queen (Royal Mail Ship).
 
(16.10.2017, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

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