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Einreisebestimmungen Kirgistan verlangt kein Visummehr von Deutschen

Kirgistan erleichtert Deutschen die Einreise: Für bis zu 60 Tage lange Aufenthalte in die ehemalige Sowjetrepublik südlich von Kasachstan ist kein Visum mehr nötig.

Wer nach Kirgistan reisen will, braucht künftig nur noch einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Für längere Aufenthalte sei jedoch weiterhin ein Visum erforderlich, berichtet das Auswärtige Amt in Berlin in seinem Reisehinweis für das Land. Besucher müssen sich außerdem ab dem 61. Tag polizeilich registrieren lassen. Für die Weiterreise nach Usbekistan oder Kasachstan ist ein gültiges usbekisches und kasachisches Einreisevisum erforderlich.
Mit der Abschaffung der Visa-Pflicht sollten Touristen und Investoren in das verarmte Hochgebirgsland an der Grenze zu China gelockt werden, teilte die pro-demokratische Führung in Bischkek mit. Lokale Medien berichteten, dass das Land damit auf rund fünf Millionen US-Dollar Visagebühren pro Jahr verzichte. Kirgistan, Heimat des Schriftstellers Tschingis Aitmatow (1928-2008), ist auch bekannt für den Gebirgssee Issyk-Kul im Tienschan.

Hier geht's zum Reisehinweis für Kirgistan

(28.08.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.