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Emirates Flugbegleiterinnen glänzen im HSV-Stadion

Erneute Punktlandung für Emirates bei Fußballfans: Die internationale Fluggesellschaft präsentierte gemeinsam mit dem Bundesligist Hamburger SV im Volksparkstadion ihre unterhaltsamen »Stadion-Sicherheitshinweise«. Und dieses Mal mit einer neuen Wendung. Das folgende Video zeigt die actionreiche Stadionaktion der Emirates-Flugbegleiterinnen und die Begeisterung der Fans:

Acht Flugbegleiterinnen betraten kurz vor dem Anpfiff der Top-Begegnung gegen Bayern München das Spielfeld. Angelehnt an die bekannten Sicherheitshinweise an Bord von Airlines, demonstrierten sie, wie HSV-Fans ihren Verein leidenschaftlich anfeuern können. Die Emirates Cabin Crew begeisterte im Anschluss die 57.000 Stadionbesucher mit geschickten Balltricks, guter Beinarbeit und vier Torversuchen, darunter drei erfolgreich aus dem Strafraum gegen Oguzhan Altunbulak, dem Torwarttrainer der HSV-Fußballschule. Bei jedem erzielten Tor ernteten die Damen Jubelrufe und Applaus der Fans.  

  »Emirates-Flugbegleiterinnen demonstrieren ihr Können auf dem Spielfeld«

Unterstützt wurde der Spaß durch die HSV-Mitarbeiterinnen Eva Lockner und Janine Schlichting, die für diese Aktion in die Flugbegleiter-Uniform schlüpften. »Emirates hat uns seinen eigenen Outfitexperten aus Dubai zur Seite gestellt, um uns mit der Uniform und dem Make-up zu unterstützen. Es war ein großer Spaß, den berühmten roten Emirates-Hut zu tragen und mit den Flugbegleiterinnen die Bälle zu spielen. Obwohl es nur als heitere Demonstration gedacht war, haben wir gemeinsam vorab geübt und die Mädels haben definitiv ein gutes Ballgefühl«, kommentiert Eva Lockner.      
 
»Wir sind begeistert, zusammen mit dem HSV unsere gemeinsame Leidenschaft für den Fußball zu feiern und Fans in unterhaltsamer und emotionaler Weise anzusprechen. Natürlich sind wir auch stolz, die vielen Talente unter unseren Flugbegleitern präsentieren zu können«, so Volker Greiner, Emirates Vice President North & Central Europe.  
 
Bereits im Oktober 2015 überraschte Emirates Fans weltweit mit »Sicherheitshinweisen« im Stadion des portugiesischen Fußballvereins Benfica Lissabon. Die kreative Aktion fand weltweit in der Social Media-Community eine große Aufmerksamkeit und das dazugehörige Video wurde bislang über zwei Millionen Mal auf YouTube angeschaut.  
  
Emirates verbindet mit drei täglichen Liniendiensten ab Frankfurt und München sowie jeweils zwei täglichen Flügen ab Düsseldorf und Hamburg Menschen und Orte auf der ganzen Welt. Das Unternehmen mit Sitz in Dubai unterstützt erstklassige Sportevents und Kulturveranstaltungen und ist eine der weltweit bekanntesten Airline-Marken. Das Streckennetz umfasst 150 Destinationen in 80 Ländern auf sechs Kontinenten. Emirates fliegt seit 1987 ab Deutschland, inspiriert zum Reisen und fördert Handelsbeziehungen weltweit. Zwei der drei täglichen Flüge ab Frankfurt und München werden mit dem einzigartigen Airbus A380 durchgeführt. Seit Juli 2015 ist zudem eine der beiden täglichen Düsseldorf-Verbindungen ein A380-Service. An Bord der modernen und effizienten Flotte von 249 Großraumflugzeugen bietet Emirates seinen Gästen vielfach ausgezeichneten Komfort und Service sowie freundliches Kabinenpersonal aus über 135 Ländern. Emirates SkyCargo transportiert aus Deutschland Exportgüter wie Elektronik, Arzneimittel, Auto- und Ersatzteile in Märkte im Nahen und Mittleren Osten, Afrika und Asien sowie Mexiko. Am Boden verbindet Emirates jedes Jahr Millionen von Menschen durch die zur Firmengruppe gehörenden Unternehmen, darunter der Reiseveranstalter Emirates Holidays und das Destination-Management-Unternehmen Arabian Adventures.


(03.03.16, dpa/tmn)


Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)