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REISE und PREISE

Emirates HSV-Spieler schmücken Boeing 777-Flugzeug

Langjährige Partnerschaft zwischen Emirates und dem Hamburger SV auf Höhenflug: Die internationale Fluggesellschaft und HSV-Hauptsponsor Emirates stellte am Mittwoch am Hamburg Airport in Anwesenheit von geladenen Gästen und HSV-Vertretern offiziell eine Boeing 777-300ER mit den Spielern Mathias Ostrzolek, Albin Ekdal, Dennis Diekmeier, Johan Djourou, Lewis Holtby und Pierre-Michel Lasogga auf dem Flugzeugrumpf vor.

Der „HSV-Jet“ wird künftig zu über 100 weltweiten Zielen im Streckennetz der Fluggesellschaft, von Hamburg über Tokio bis Brisbane, eingesetzt und Fußballfans aus aller Welt begrüßen. Die Aktion unterstreicht die Partnerschaft zwischen Emirates und dem HSV sowie das Bekenntnis der Airline zum Standort Hamburg. Emirates feiert dieses Jahr das zehnjährige Jubiläum seiner Flugverbindung zwischen der Hansestadt und Dubai.  
 
Unter der Flugnummer EK059 landete die Emirates Boeing 777-300ER pünktlich um 13:25 Uhr in Hamburg. Mit einer Fläche von 160 Quadratmetern zeigt das HSV-Motiv auf beiden Seiten des Flugzeugs die sechs Spieler in Aktion. Zudem wurde die HSV-Raute auf beiden Seiten im vorderen Bereich des Flugzeugs platziert.  
 
Dieses Zeitraffer-Video zeigt anschaulich, wie das HSV-Motiv auf das Flugzeug in der Emirates-Lackieranlage in Dubai angebracht wurde:  
 
„Es gibt für uns keine bessere Möglichkeit unser HSV-Sponsoring sowie unser Bekenntnis zur Stadt Hamburg und dem Hamburg Airport zu feiern, als eines unserer Flugzeuge mit dem Vereinswappen und HSV-Spielern zu schmücken. Seit einem Jahrzehnt fliegen wir Geschäftsreisende und Urlauber von Hamburg nach Dubai und weiter zu zahlreichen Zielen weltweit, darunter natürlich auch viele HSV-Fans“, kommentiert Volker Greiner, Emirates Vice President North & Central Europe.  
 
Joachim Hilke, CMO des Hamburger SV ergänzt: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung von Emirates, die langjährige und sehr erfolgreiche Partnerschaft mit dem HSV um weitere drei Jahre bis 2019 zu verlängern. Ein HSV-gebrandetes Flugzeug zu sehen, bedeutet uns sehr viel. Es zeigt deutlich die tiefe Verbundenheit von Emirates zu unserem Verein und zu Fußballfans auf der ganzen Welt.“ 
 
Die Partnerschaft zwischen Emirates und dem HSV startete in der Saison 2006-2007 und die Fluggesellschaft ist mittlerweile der langjährigste Trikotsponsor in der fast 130-jährigen Vereinsgeschichte. Neben dem Trikotsponsoring umfasst die Vereinbarung eine prominente Präsenz des „Fly Emirates“-Schriftzuges im Volksparkstadion sowie Werbenutzungsrechte und Hospitality-Möglichkeiten. Emirates ist zudem Partner der HSV-Stiftung „Der Hamburger Weg“. 
 
 
(11.05.2016, rp)


Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)