fbpx
REISE und PREISE

Foto:

Holger Hollemann / dpa

Enteisung Entschädigung wird fällig bei Verspätung

Ärgerlich, wenn man den Anschlussflug nicht schafft. Offenbar versuchen sich Airlines auch mal herauszureden, um keine Entschädigung leisten zu müssen. So landet der ein oder andere Fall vor Gericht.

Im Winter ist es eine häufige Ausrede der Airlines, um Forderungen nach Entschädigung abzuwehren: Das Flugzeug habe enteist werden müssen und der Abflug sich daher verspätet.

Vor Gericht kommt eine Fluggesellschaft damit nicht durch. Das zeigt ein Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt (Az.: 30 C 2806/15 (87)), über den die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.

In dem verhandelten Fall wollte die Klägerin von Frankfurt über Kuwait nach Indien fliegen. Weil sich der erste Flug verspätete, verpasste die Frau ihren Anschlussflug und erreichte das Endziel erst mit einem Tag Verspätung. Sie forderte 600 Euro Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Doch die Airline wiegelte ab.

Die Maschine sei bereits auf dem vorausgehenden Flug von Genf nach Frankfurt verspätet gewesen, weil sie in der Schweiz habe enteist werden müssen, so die Fluggesellschaft. Auch in Frankfurt musste das Flugzeug dann noch einmal enteist werden. Nach Ansicht des Gerichts gehört die Enteisung zu den normalen Pflichten der Airline - es handele sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Die Klägerin bekam daher ihre Entschädigung für die Verspätung.

(09.11.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.