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REISE und PREISE

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Matthias Hiekel / dpa

Entschädigung für Kunden Wasserfluggesellschaft ECA hebt vorerst nicht mehr ab

Erst seit wenigen Jahren ist die Luftverbindung möglich. Nun muss die kroatische ECA den Wasserflugverkehr einstellen. Passagiere werden wohl entschädigt.

In Kroatien heben die Wasserflugzeuge von European Coastal Airlines (ECA) vorerst nicht mehr ab. Bis auf weiteres habe das Unternehmen den Betrieb eingestellt, ein Großteil der Mitarbeiter werde entlassen, teilte ECA auf Facebook mit.

Grund für die Einstellung seien Probleme mit den Behörden.Auch das Schweizer Luftfahrtportal »Aerotelegraph« hatte darüber berichtet. ECA klage derzeit gegen den Entzug einer Lizenz, sagte der Geschäftsführer des Unternehmens, Klaus Dieter Martin, am Freitag. Ziel sei es, spätestens im März 2017 wieder Flüge anbieten zu können.

Von den Flugstreichungen betroffenen Passagiere sollen eine Entschädigung erhalten. Dies könne allerdings etwas dauern, da in den vergangenen Wochen rund 5000 Tickets storniert wurden. ECA verband seit dem Jahr 2014 Küstenstädte in Kroatien miteinander, insbesondere gab es Flüge zwischen dem Festland und kroatischen Inseln. Auch Ziele in Italien standen im Flugplan. Bereits im August 2016 war es wegen behördlicher Auflagen zu Unterbrechungen im Flugbetrieb gekommen.

(12.10.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.