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REISE und PREISE

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Frank May / dpa

Entschädigungshöhe Die direkte Entfernung zählt bei einer Verspätung

Wenn der Flieger sich stark verspätet, ist der Ärger schnell groß. Zudem stellt sich die Frage nach einer Entschädigung. Die Antwort gibt ein Urteil des Landgericht Landshut.

Über die Höhe der Entschädigung bei einer großen Flugverspätung entscheidet die direkte Entfernung zwischen Start- und Zielort. Umwege für Zwischenlandungen werden nicht berücksichtigt, entschied das Landgericht Landshut.

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Ausgleichszahlung nach EU-Recht bei Verspätungen und Annullierungen nach der Distanz - je nach Strecke sind 250, 400 oder 600 Euro angemessen.

In dem verhandelten Fall war ein Kläger von Rom über Amsterdam nach München geflogen. Der erste Flug verspätete sich, wodurch der Mann seinen Weiterflug verpasste und mit mehr als drei Stunden Verspätung in München ankam. Von der Airline wollte er 400 Euro haben, diesen Betrag gibt es bei einer Entfernung von mehr als 1500 Kilometern. Als Grundlage legte der Kläger die Strecke von Rom nach Amsterdam und von dort nach München an.

Zu Unrecht, entschied das Gericht (Az.: 13 S 2291/15). Maßstab sei die direkte Entfernung zwischen Start- und Zielort: in diesem Fall 729 Kilometer. Der Kläger bekam lediglich 250 Euro für die Verspätung, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.

(16.08.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.