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Der Flughafen in Kathmandu ist in Betrieb. Doch Reisende müssen sich gedulden. Passagierflugzeuge starten eingeschränkt

Der Flughafen in Kathmandu ist in Betrieb. Doch Reisende müssen sich gedulden. Passagierflugzeuge starten eingeschränkt

Foto: Narendra Shrestha

Erdbeben in Nepal Was Reisende wissen müssen

In Nepal bebte die Erde und riss Tausende Menschen in den Tod. Zum Zeitpunkt des Unglücks waren auch zahlreiche Touristen im Land - Nepal ist ein beliebtes Ziel für Bergsteiger. Welche Auswirkungen hat die Katastrophe für Reisende?

Nach dem Erdbeben in Nepal ist die Lage schwierig. Das Land ist bei Urlaubern ein beliebstes Reiseziel. Welche Bedeutung hat der Tourismus im Land, sind Reisegruppen aus Deutschland vor Ort, und was bedeutet das Unglück für Reisende? REISE & PREISE gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen:
 
Gibt es Informationen über die Reisegruppen deutscher Veranstalter vor Ort?
 
Laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) halten sich derzeit zwischen 700 und 800 Veranstaltergäste im Land auf. »Eine genaue Zahl lässt sich schwer benennen, da es auch viele Individualreisende in Nepal gibt«, sagt Zeuch. Deutsche Reiseveranstalter wie Wikinger Reisen, DAV Summit, Studiosus und der österreichische Veranstalter ASI Reisen melden keine Opfer. »Zum Zeitpunkt des Bebens reisten Gäste von uns in Nepal, sie sind alle wohlauf«, heißt es etwa bei Studiosus. Bei Hauser Reisen war eine Gruppe vom Erdbeben betroffen, die Evakuierung ist bereits eingeleitet. Reiseveranstalter, die in den kommenden Wochen Reisen nach Nepal im Angebot haben, haben diese in der Regel abgesagt. Bei ASI Reisen etwa wurden alle Reisen bis zum 30. Juni abgesagt, bestätigte der Geschäftsführer.
 
Was können Urlauber tun, wenn sie eine Reise nach Nepal gebucht haben?
 
Urlauber können diese Reise kündigen, erklärt Reiserechtler Paul Degott. »Das Erdbeben ist ein Umstand höherer Gewalt.« Anders als bei einer Stornierung fallen bei einer Kündigung keine Stornogebühren an - Urlauber bekommen den vollen Reisepreis erstattet. Sie wenden sich am besten direkt an den Reiseveranstalter. Auch wer zum Beispiel für Herbst eine Reise nach Kathmandu gebucht hat, kann laut Degott den Reisevertrag nun kündigen. »Wer sich dort die historischen Bauwerke anschauen will, wird das leider nicht mehr tun können«, sagt er. Denn in der Hauptstadt Nepals stürzten zahlreiche historische Tempel und Häuser ein. Das Auswärtige Amt rät von aufschiebbaren Reisen vorrübergehend ab.
 
Wie ist die Lage am Flughafen in Kathmandu?
 
Der Flughafen in Kathmandu war vorübergehend geschlossen, hat aber mittlerweile seinen Betrieb wieder aufgenommen. Mit Einschränkungen starten derzeit Passagierflieger - dabei handelt es sich in der Regel um Sonderflüge. Zahlreiche Flüge wurden abgesagt. »Der ganze Flugplan ist natürlich durcheinandergewirbelt«, sagt Eva Machill-Linnenberg von Wikinger Reisen. Zwei Reisegäste des Veranstalters wurden bereits am Sonntagabend nach Abu Dahabi ausgeflogen, alle anderen warten am Flughafen auf eine Maschine.
 
Welche Rolle spielt der Tourismus in Nepal?
 
Nepal zählt nach Angaben des Auswärtigen Amtes zu den 20 ärmsten Staaten der Welt. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Laut dem DRV zog es 2013 rund 800 000 Gäste aus aller Welt in das Land am Südrand des Himalaya. Der Anteil deutscher Urlauber ist mit etwa 20 000 Urlaubern verhältnismäßig gering.
 
Was macht Nepal für Touristen attraktiv?
 
Die Hochgebirgslandschaft an der Grenze zu Tibet zieht vor allem Trekking-Touristen ins Land. Hier zählt der Weg zum Mount Everest zu den beliebtesten Routen. »Über Reiseveranstalter lassen sich geführte Touren buchen«, erklärt Sibylle Zeuch vom DRV. Meist sind Übernachtungen in Hotels, Hütten und Zelten auf der Trekkingroute enthalten. Je nach Anbieter kosten die Reisen zwischen 3500 bis 5500 Euro. Allerdings gibt es auch viele Individualreisende, die ihre Trekkingrouten selbst vor Ort zusammenstellen. Das Erdbeben löste am Berg Lawinen aus, die zahlreiche Bergsteiger in den Tod rissen. Außerdem ist die Hauptstadt Kathmandu mit ihren Weltkulturerbestätten ein bedeutendes Ziel für Urlauber. Das historische Zentrum Kathmandus ist durch das Erdbeben verwüstet worden, mehrere Unesco-Weltkulturerbestätten wurden zerstört.
 
Soziale Netzwerke helfen bei Freunde-Suche
 
Facebook und Google helfen mit zusätzlichen Funktionen bei der Suche nach Freunden im Erdbebengebiet im Himalaya. Das soziale Netzwerk Facebook startete einen »Safety Check«: Damit können Nutzer ihren Status auf »sicher« stellen, um ihre Freunde wissen zu lassen, dass es ihnen gut geht. Googles »Personenfinder« lässt auch zu, dass Nutzer Informationen über Dritte angeben - etwa wenn sie mit jemandem im betroffenen Gebiet telefoniert haben.
 
Der deutsche Reisefotograf Jordane Schönfelder ist derzeit in Nepal und sagte, für zahlreiche Touristen in der Hauptstadt Kathmandu seien die Funktionen sehr wichtig, um Bekannten Zuhause Bescheid zu geben. Die Informationen in Googles Funktion können von allen öffentlich eingesehen werden.

Hilfreiche Links:

 
 
 
(27.04.2015, dpa)
 


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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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