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Ersatzhotel Geld zurück bei 50km Entfernung

Urlauber müssen ein Ersatzhotel 50 Kilometer vom gebuchten Hotel nicht akzeptieren. Wenn sie ablehnen, dort ihren Urlaub zu verbringen, haben sie Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises sowie auf Schadenersatz.

Urlauber erhalten Schadenersatz, wenn sie ein 50 Kilometer entferntes Ersatzhotel nicht beziehen möchten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg hervor, über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet (Aktenzeichen: 2 C 64/11 (19).

Die Kläger hatten bei einem Veranstalter eine Pauschalreise in den türkischen Badeort Side zum Preis von 831 Euro pro Person gebucht. Vor Beginn der Reise teilte der Veranstalter ihnen mit, dass für den gebuchten Zeitraum das Hotel nicht zur Verfügung stehe. Er bot als Ersatz ein anderes Hotel im 50 Kilometer entfernten Ort Lara an. Die Urlauber lehnten ab und erhielten ihr Geld zurück. Sie forderten aber außerdem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.

Die Richter urteilten, dass den Klägern neben der Rückzahlung des Reisepreises der gleiche Betrag als Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zustehe. Der Veranstalter habe seinen Reisevertrag nicht erfüllt. Die Kläger hätten die Ersatzunterkunft mit gutem Grund zurückgewiesen, da sie den Urlaub zusammen mit Freunden verbringen wollten, die sich in Side aufhielten. Wegen des Totalausfalls der Reise stehe ihnen der volle Reisepreis als Schadenersatz zu.

(26.09.2011, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.