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Ersatzhotel Reiseveranstalter dürfen nicht kassieren

Ein Reiseveranstalter darf keine Zuzahlung für ein Ersatzhotel verlangen, wenn das ursprünglich gebuchte Hotel nicht verfügbar ist.
Hat der Kunde unmissverständlich abgelehnt, eine Zuzahlung für ein Ersatzhotel zu leisten, so bekommt er die Mehrkosten zurückgezahlt. Das gilt auch, wenn er auf Anraten des Reisebüros die Kosten zunächst übernommen hatte, ohne seinen Vorbehalt schriftlich festzuhalten, entschied das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen: 525 C 3603/09).

In dem Fall, von dem die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet, hatte der Kläger eine Reise in die Türkei gebucht. Vor dem Abflug teilte ihm der Veranstalter mit, das gebuchte Hotel stehe nicht zur Verfügung. Die angebotene Alternative fand der Kunde nicht akzeptabel. Das Reisebüros schlug ihm ein weiteres Hotel vor, das seinen Vorstellungen entsprach. Von einer Zuzahlung war zunächst nicht die Rede. Erst in einem späteren Anruf habe das Reisebüro erklärt, das Hotel sei 686 Euro teurer als das ursprünglich gebuchte. Der Kunde hat die Zahlung nach eigenen Angaben abgelehnt.

Das Reisebüro habe ihm geraten, sich die Summe vom Veranstalter zurückzuholen. Der Veranstalter argumentierte jedoch, die Umbuchung in das betreffende Hotel sei auf Wunsch des Klägers geschehen. Das sah das Gericht anders: Es sei unstrittig, dass der Veranstalter das eigentlich gebuchte Hotel nicht anbieten konnte und das zunächst vorgeschlagene nicht vergleichbar war. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Kunde eine Zuzahlung unmissverständlich abgelehnt habe. Deshalb bekomme er sein Geld zurück.

(04.04.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.