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In Raten zum Traumurlaub: Verbraucherschützer raten davon ab.

In Raten zum Traumurlaub: Verbraucherschützer raten davon ab.

Foto: Andrea Warnecke

Erst reisen, dann zahlen Urlaub auf Pump ist teuer

Ab in den Urlaub mit wenig Geld? Ratenzahlungen machen es möglich. Schon seit Jahren bieten einige Reiseveranstalter finanzierte Urlaubsreisen an. Die Nachfrage ist allerdings gering. Das ist auch gut so: Am Ende zahlt der Kunde meist drauf.

Man kann fast alles auf Pump finanzieren: Handys, Autos und Urlaubsreisen. Doch Urlaub auf Pump ist keine gute Idee: »Grundsätzlich sollte man Leuten davon abraten. Der Urlaub ist irgendwann weg, und man zahlt immer noch ab«, sagt Sigrid Herbst von der FMH-Finanzberatung.

Das haben wohl auch die Verbraucher erkannt: Die Angebote führen bei den Veranstaltern ein Nischendasein. »Der Anteil derjenigen, die Ratenzahlung nutzen, ist seit Jahren gering«, berichtet Jana Luthe, Sprecherin bei Thomas Cook. Genaue Zahlen will der Veranstalter nicht nennen. Das sogenannte Ferienratenprogramm gibt es für die meisten Marken des Veranstalters. Tui bietet unter dem Namen FlexiFinanz ebenfalls Ratenzahlungen an - DER Touristik dagegen nicht.

 
Die Finanzierung wird bei Thomas Cook mit einer Laufzeit von sechs, neun oder zwölf Monaten angeboten. Wichtig: Der Kunde muss sich schnell für die Ratenzahlung entscheiden, nämlich innerhalb von drei Tagen nach der Buchung. Denn später werden Stornokosten fällig, falls der Kreditgeber die Finanzierung ablehnt. Wie bei anderen Krediten wird nämlich auch hier die Bonität der Kunden überprüft, zum Beispiel über Anfragen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien. Kunden mit negativen Einträgen haben dann schlechte Karten.
 
»Generell ist der Urlaub auf Pump teurer, als wenn man ihn bar bezahlt«, betont Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn zusätzlich zum normalen Reisepreis kommen wie bei jedem Kredit Zinsen hinzu. Bei Thomas Cook sind das aktuell 11,17 Prozent, bei Tui 10,5 Prozent effektiver Jahreszins.
 
Insgesamt muss eine Reise auf Pump also gut überlegt sein. »Es kommt auf den Bedarf und die Möglichkeiten an«, sagt Verbraucherschützer Nauhauser. Nur wer sich die Ratenzahlungen sicher leisten kann, sollte überhaupt darüber nachdenken. Außerdem kann es günstiger sein, direkt einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. »Den kann man momentan für drei, vier Prozent bekommen«, weiß Finanzberaterin Herbst. Im Gegensatz zu den meist zweistelligen Jahreszinsen der Reiseveranstalter ist das deutlich billiger. Wer sich schließlich für die Ratenzahlung entscheidet, sollte die Laufzeit nach Möglichkeit kurz wählen. Die monatlichen Raten sind dann zwar höher, insgesamt ist der Kredit aber billiger, je kürzer die Laufzeit ist.
 
Oft wird der Kreditvertrag direkt mit einem Finanzpartner des Touristikveranstalters abgeschlossen, bei Tui etwa mit der Commerzbank. Ausbleibende Zahlungen sind also kein Druckmittel gegenüber dem Veranstalter, sondern ziehen höchstens ein Mahnverfahren seitens des Kreditgebers nach sich. »Im schlimmsten Fall droht ein negativer Schufa-Eintrag, das kann richtig ärgerlich sein«, mahnt Nauhauser. Bisher hat er allerdings noch keine Beschwerden zum kreditfinanzierten Urlaub erhalten.

(20.07.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.