fbpx
Auf Fernreisen gibt es viele kulinarische Besonderheiten zu entdecken. Reisende sollten dabei die Hygiene im Blick behalten oder die Lebensmittel selbst zubereiten

 

Auf Fernreisen gibt es viele kulinarische Besonderheiten zu entdecken. Reisende sollten dabei die Hygiene im Blick behalten oder die Lebensmittel selbst zubereiten

Essen auf Reisen Auf die Hygiene bei der Zubereitung achten

Zu den Besonderheiten auf Fernreisen gehört es, die kulinarische Vielfalt eines Landes kennen zu lernen. Dabei sollten Reisende immer auf die hygienischen Gegebenheiten achten oder die Lebensmittel selbst zubereiten.

Schäl es, koch es oder lass es ? an diese Regel sollten Urlauber sich beim Essen auf Fernreisen halten. Wer in tropische und subtropische Länder reist und sich der hygienischen Umstände der Zubereitung nicht ganz sicher ist, sollte nur Lebensmittel essen, die man selbst schält oder die gut durchgegart wurden. Auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation weist das Bundeszentrum für Ernährung in Bonn hin.In vielen Ländern kann ein anderes Verständnis von Hygiene Mägen zusetzen, die die lokalen Zubereitungen nicht gewohnt sind. Außerdem vermehren sich bei Hitze und hoher Luftfeuchtigkeit schädliche Keime schnell. Übelkeit, Erbrechen und Durchfall können die Folge sein.Auch Trinkwasser sollten Urlauber stets abkochen, so das Bundeszentrum für Ernährung. Und Getränke sollten sie ohne Eiswürfel bestellen. Mit gekauftem Wasser in der verschlossenen Originalflasche sind sie auf der sicheren Seite, auch beim Zähneputzen.


(09.08.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.