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REISE und PREISE

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Tobias Hase / dpa

Europaweite Stichprobe Der Cappuccino ist in Mailand besonders günstig

Kaffee-Liebhaber sollten gut aufpassen, wohin sie die Reise verschlägt. Denn in manchen europäischen Metropolen kann das Genießen des Heißgetränks eine teure Angelegenheit werden. Aufschluss bietet ein Preisindex.

Einen Cappuccino im Café lassen sich viele Urlauber nicht nehmen. In Italien oder Spanien bekommen sie ihn recht günstig, in Dänemark oder der Schweiz kann es dagegen teuer werden - das legt zumindest der Kaffeepreis-Index 2016 des Berliner Bürodienstleisters Service Partner One nahe.

In Sevilla ist der Durchschnittspreis für einen Cappuccino demnach europaweit besonders niedrig - hier kostet die Tasse 1,57 Euro. In Mailand kostet er mit 1,64 Euro ebenfalls vergleichsweise wenig. Fast viermal so teuer ist der Cappuccino in Kopenhagen mit 6,10 Euro. Auch in Zürich (5,57 Euro), Oslo (4,84 Euro) oder Paris (4,51 Euro) müssen Kaffeetrinker dafür tiefer in die Tasche greifen.

Für den Index wurden die Preise für Cappuccinos in 75 Städten in 36 Ländern ermittelt. Pro Stadt wurden demnach im Schnitt etwa fünf Cafés im Zeitraum von September bis Oktober 2016 besucht.

In Deutschland wurden neun Städte verglichen. Am wenigsten kostet der Cappuccino im Schnitt in Leipzig (2,71 Euro), am meisten in Frankfurt (3,55 Euro). Den weltweit günstigsten Cappuccino gibt es laut dem Index in Bogotá: In der kolumbianischen Hauptstadt kostet eine Tasse durchschnittlich 1,53 Euro.

(18.11.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.