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REISE und PREISE

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Oliver Berg / dpa

Eurowings Streiks bei Eurowings vorerst abgewendet

Bei der Lufthansa-Billigtochter Eurowings Deutschland wird vorerst nicht gestreikt. Die Fluggesellschaft und die Flugbegleitergewerkschaft Ufo wollen erneut Tarifgespräche aufnehmen. Ufo-Tarifexperte Nicoley Baublies signalisierte in einem Schreiben an Eurowings Gesprächsbereitschaft.

Ein Eurowings-Sprecher in Düsseldorf begrüßte den Vorschlag. In dem Schreiben von Baublies heißt es nunmehr, Ufo sei weiter an einer friedlichen Lösung interessiert. Im direkten Kontakt könnten etwaige Unstimmigkeiten ausgeräumt werden. Am Dienstag werde die Gewerkschaft dann intern über das Gesprächsergebnis beraten. »Vorher werden wir bei Eurowings keine Streiks durchführen«, schrieb Baublies.

Es geht um die in Düsseldorf sitzende Gesellschaft Eurowings, die 23 von bislang 90 Mittelstreckenjets der Lufthansa-Billigplattform Eurowings betreibt. Hintergrund des Konflikts ist ein neuer Vergütungstarifvertrag für die rund 400 in Deutschland arbeitenden Flugbegleiter von Eurowings.
 
Eurowings hatte am Donnerstag dem Kabinenpersonal in einem Brief noch einmal die Lage geschildert und darin das verbessertes Angebot von Mitte Oktober erläutert. Das Angebot von Eurowings sehe im Gesamtumfang Verbesserungen durchschnittlich sieben Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von drei Jahren und drei Monaten vor, heißt es. Es geht unter anderem um höhere Vergütungen und den Aufbau einer sogenannten Unterstützungskasse.
 
Seit 2008 hat ausschließlich Ufo bei der Lufthansa-Tochter neue Tarifverträge für die Flugbegleiter abgeschlossen. Doch inzwischen mischt Verdi stärker mit. Im September hatte die DGB-Gewerkschaft einen Warnstreik des Kabinenpersonals bei Eurowings Deutschland organisiert, in dessen Folge acht Flüge ausfielen. Nach Angaben von Eurowings wird auch mit Verdi in dieser Woche weiter verhandelt.
 
Bei der Lufthansa war bei einer Schlichtung unter Leitung von Brandenburgs Ex-Ministerpräsident Matthias Platzeck im Sommer ein Ende des Tarifkonflikts mit den Flugbegleitern erreicht worden.

(24.10.2016, dpa/tmn)

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)