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REISE und PREISE

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Rolf Vennenbernd / dpa

Express-Reisepass Bis zu drei Tagen Lieferzeit für den Passersatz

Ein Reisepass läuft manchmal ab, ohne dass sein Besitzer es bemerkt. Dann kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Oder man beantragt einen Express-Reisepass.

Der lang ersehnte Urlaub steht vor der Tür, da stellt man fest: Der Reisepass ist längst abgelaufen. In so einem Fall kann man sich einen Express-Reisepass bei der zuständigen lokalen Behörde ausstellen lassen, erklärt das Bundesinnenministerium.

Aber auch dieses Dokument ist nicht von jetzt auf gleich zu haben: Die Fertigstellung kann bis zu drei Tage dauern. Wer es schafft, das Dokument werktags so frühzeitig am Morgen zu beantragen, dass die Behörde den Auftrag bis 12.00 Uhr zur Bundesdruckerei schickt, der kann den Express-Ausweis spätestens 48 Stunden später abholen. Für das Ausstellen eines solchen Passes wird ein Aufpreis von 32 Euro erhoben.

Ist die Zeit bis zur Abreise zu knapp, gibt es die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu bekommen. Das ist jedoch laut Ministerium nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Der Antragssteller muss belegen, dass er sofort einen Pass benötigt und das Ausstellen eines Express-Passes zu lange dauert. Dazu kann er etwa sein Flugticket vorzeigen.

Für den vorläufigen Reisepass wird eine Gebühr von 26 Euro erhoben, und er ist nur ein Jahr gültig. Jedoch wird er von einigen Ländern wie den USA nicht zur Einreise anerkannt.

(28.08.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.