fbpx
Bei manchen Airlines zieht die Gepäckaufgabe Extrakosten nach sich. Sie müssen Online-Flugvermittler vor der Buchung anzeigen

 

Bei manchen Airlines zieht die Gepäckaufgabe Extrakosten nach sich. Sie müssen Online-Flugvermittler vor der Buchung anzeigen

Fairen PreisvergleichFlugportal muss Gebühren für Aufgabegepäck angeben

Flugportale vermitteln zwischen Verbrauchern und Airlines. Manche zeigen jedoch nicht die Extrakosten für Aufgabegepäck an. Das ist gesetzeswidrig, weil sie den Reisenden Vergleichsmöglichkeiten nehmen.

Ein Online-Flugvermittler muss die Extrakosten für Aufgabegepäck vor der Buchung anzeigen - auch wenn der Nutzer die Gepäckaufgabe nicht auf dem Portal, sondern nur bei der Airline hinzubuchen kann. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 14 U 751/18). Der Verbraucher müsse in der Lage sein, die Preise für Flugtickets effektiv zu vergleichen. Die Mitnahme auch von größeren Gepäckstücken und nicht nur von Handgepäck sei für viele Fluggäste von wesentlicher Bedeutung - auch wenn sich Kunden zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht dafür entschieden hätten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war Kläger in dem Fall und verweist ebenfalls auf die hohen Gepäckgebühren von Billigfluglinien. Das Hinzubuchen von Gepäck koste teils genauso viel wie der Flug selbst.


( 10.12.2018, dpa )

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.