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Wegen des engen Sommerferienkorridors zeichnet sich bereits ab, dass es in Griechenland Engpässe bei den Betten geben wird

Wegen des engen Sommerferienkorridors zeichnet sich bereits ab, dass es in Griechenland Engpässe bei den Betten geben wird

Foto: Marketing Greece

Ferien-Chaos Im Sommer Staus und hohe Preise

Der Ferienkorridor ist in diesem Sommer in Deutschland extrem schmal: Die Ferien aller Länder erstrecken sich auf einen Zeitraum von nur 71 Tagen - in anderen Jahren sind es bis zu 90 gewesen. 
Die Sommerferien aller Länder erstrecken sich in diesem Jahr auf nur 71 Tage. Im Jahr 2012 und 2013 waren es immerhin noch über jeweils 85 Tage. »Ideal wären 92 Tage«, sagt Torsten Schäfer von Deutschen Reiseverband (DRV).
 
»Je enger der Korridor, desto mehr Staus, desto überfüllter die Züge, desto überbuchter die Hotels«, erklärt Schäfer die Nachteile der Überschneidung. Reisende sollten sich in diesem Sommer vor allem auf der Autobahn A 8 in Süddeutschland auf viele Verkehrsbehinderungen einstellen. Laut dem DRV ist sie der »Stau-Spitzenreiter«.

 
Auch auf die Hotelpreise könnte sich der enge Korridor auswirken. Weil sich die Nachfrage der Urlauber ballt und Hotels in beliebten Tourismusregionen stark ausgelastet sind, steigen die Durchschnittspreise in der Hauptsaison unter Umständen. »Für Griechenland zeichnet sich ab, dass es dort in diesem Sommer zu Engpässen kommen wird«, sagt Schäfer vom DRV, »wer sich nicht bald entscheidet, könnte am Ende leer ausgehen.«
 
Der Reiseveranstalter Alltours registriert bereits eine erhöhte Zahl an Frühbuchern. Mehr als 60 Prozent des Sommerangebots seien verkauft, in den Sommerferien noch mehr, teilte der Veranstalter auf der Reisemesse ITB in Berlin mit. Das sei deutlich mehr als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. »Urlauber sollten nicht auf viele Schnäppchen und Last-Minute-Angebote in den Sommerferien hoffen, da das Hotelangebot aufgrund der Frühbucherwelle bereits stark eingeschränkt ist«, erklärte Geschäftsführer Dieter Zümpel.
 
Als erstes beginnen die Ferien in diesem Jahr am 7. Juli in Nordrhein-Westfalen. Den spätesten Ferienstart haben Niedersachsen, Bremen und Baden-Württemberg am 31. Juli. Kritisch wird es vor allem vom 31. Juli bis zum 19. August - dann haben alle Länder auf einmal Schulferien. Im vergangenen Jahr war das nur an einem Tag der Fall.
 
Die Reisebranche warnt bereits vor negativen Konsequenzen für Touristen in Deutschland und sieht die zuständigen Kultusminister der Bundesländer in der Pflicht, den Korridor zu strecken. »Jeder Tag, der wegfällt, bedeutet für die Branche einen Verlust zwischen 30 und 120 Millionen Euro«, sagte vor wenigen Tagen Reinhard Meyer vom Deutschen Tourismusverband (DTV).
 
Einem Zeitungsbericht zufolge haben sich die Länder nun zum Handeln entschlossen: Wie aus einer Beschlussvorlage der Ministerpräsidentenkonferenz hervorgehe, sollen die Kultusminister der Länder dazu aufgefordert werden, »für die Sommerferien einen Zeitraum von 90 Tagen weitmöglichst auszuschöpfen«, berichtet die »Rheinische Post«. Die Neuerung soll für die Ferienplanung der Jahre 2018 bis 2024 gelten, so das Blatt.
 
(12.03.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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