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Vor allem im Internet wächst die Anzahl an unseriösen Angeboten für Ferienunterkünfte

 

Vor allem im Internet wächst die Anzahl an unseriösen Angeboten für Ferienunterkünfte

Ferienhäuser buchenReisende sollten achtsam bei Internetbuchung sein

Bei der Vermietung von Ferienhäusern über das Internet gibt es eine verbreitete Betrugsmasche.

Die gebuchte Unterkunft existiert gar nicht – das gezahlte Geld ist verloren. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufmerksam. Das Angebot mit falschen Ferienhäusern und -wohnungen im Netz wachse seit einigen Jahren rasant. Ob ein Inserat unseriös oder betrügerisch ist, sei auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen. Die Verbraucherschützer geben Tipps für die Buchung, um Betrügern zu entgehen: Niemals sollten Urlauber den Gesamtpreis für die Miete im Voraus zahlen. Lastschrifteinzug oder Kreditkarte sind besser, dann kann das Geld im Betrugsfall meist zurückgeholt werden. Am besten auch Dienstleister wie Money Gram oder Western Union meiden – bei diesen lässt sich der Zahlungsempfänger verbergen. Urlauber sollten zudem den Vermieter einfach mal anrufen. Ist dauerhaft niemand erreichbar – Finger weg. Gibt der Vermieter nur eine E-Mail-Adresse an, ist Vorsicht geboten. Name, Anschrift und Telefonnummer sollten ebenfalls zu finden sein. Das gilt auch für die genaue Adresse des Mietobjekts. Ein unrealistisch niedriger Preis ist ebenfalls ein Anzeichen für Betrug. Auch bei vertrauenswürdigen Vermittlern sollte man nur buchen, wenn das Objekt detailliert beschrieben ist, raten die Verbraucherschützer.


(01.06.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.