fbpx

Ferienplanung Brückentage strecken Urlaub

Wer seine Ferien geschickt plant, gewinnt 2010 zahlreiche Urlaubstage hinzu. Zwischen 27. März und 11. April reichen beispielsweise acht Urlaubstage, um über Ostern 16 Tage frei zu bekommen. Auch Christi Himmelfahrt beschert Vorteile: Für neun Tage Ferien müssen zwischen 8. und 16. Mai nur vier Tage geblockt werden.

Das gleiche gilt an Pfingsten: Aus vier eingereichten Urlaubstagen werden zwischen 22. und 30. Mai neun Reisetage. Wenig arbeitnehmerfreundlich gerät dagegen der Jahreswechsel. Beide Weihnachtsfeiertage fallen auf ein Wochenende, und wer bis über Neujahr frei haben will, muss für neun freie Tage fünf Urlaubstage opfern.

Von den regionalen Feiertagen ragt besonders Fronleichnam heraus: Vom 28. Mai bis 6. Juni gibt es bei vier Urlaubstagen gleich neun Tage Freizeit – aber nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Teilen von Sachsen und Thüringen.

Dasselbe ist an Allerheiligen zwischen 30. Oktober und 7. November möglich, das in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland begangenen wird. In Sachsen schließlich locken zum Buß- und Bettag vom 13. bis 21. November bei vier Urlaubstagen neun Reisetage.

(Frankfurt am Main, 8.2.10, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.